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Unfall-Invaliditäts-Versicherung

Die Unfall-Versicherung ist der Lebensversicherung in vielen Teilen nahe verwandt, eine Art Nebenlinie mit so manchen Familieneigenschaften der Lebensversicherung, wie etwa steuerliche Förderung der Prämienzahlung, wie Versicherungsleistung in Einmalbeträgen oder Renten, wie Absicherung gegen die Folgen von Tod, Invalidität, Berufsunfähigkeit. Anders als die Lebensversicherung und zusätzlich bietet die Unfallversicherung die Kostenübernahme von Krankenhausaufenthalten oder von Tag und Spitalgeld. So werden die finanziellen Auswirkungen von Unfällen auf ihre Opfer durch die Versicherung gemildert.

Die Zunahme der verfügbaren Freizeit bei gleichzeitiger Verkürzung der Arbeitszeit, der Trend zum Erlebnisurlaub und zum Heimwerken vergrößern das Risiko von Unfällen. Damit wird die Unfallversicherung in allen ihren Facetten ständig interessanter. Es gibt sie als:

  • Einzelunfallversicherung
  • Familienunfallversicherung
  • Kollektivunfallversicherung für Mitarbeiter von Betrieben, Vereinsmitglieder, Schulen oder Mitglieder von Einsatzdiensten

Man kann sich aus den vielen Einzelbausteinen der Unfallversicherung ein auf den eigenen Risikobereich maßgeschneidertes Paket zusammenstellen nach dem Motto "ich zahle nur das an Unfallschutz, was ich tatsächlich benötige" oder man schließt eine standardisierte Unfallversicherung ab.

Die wesentlichen Bausteine der Unfallversicherung sind:
  • Vorsorge für eine bleibende Invalidität nach einem Unfall, die die Karriere beendet oder erheblich stört und das verfügbare Einkommen dezimiert
  • Vorsorge für die Hinterbliebenen nach Unfalltod des Erhalter
  • Abdeckung der oft geschmalzenen Bergungs- oder Heimtransportkosten bei entlegenen Unfallstellen sowie Abdeckung von laufenden Zahlungsverpflichtungen, die nach einem Unfall - trotz verminderten Einkommens des Opfers - ungebremst weiterlaufen, durch Tag- und Spitalgelder

Unfall ist ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich, unvorhergesehen von außen her mechanisch oder chemisch auf ihn einwirkt, ihm so einen körperlichen Schaden zufügt oder seinen Tod verursacht.

Zum Bereich Unfall zählen auch
  • Blitzschläge
  • Kinderlähmung
  • die Folgen von Zeckenbissen (Meningoencephalitis)
  • Wundstarrkrampf und Tollwut, wenn sie durch einen Unfall ausgelöst wurden
  • Flugzeugunglücke (diese aber nur für private Fluggäste, nicht für die Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, die zum Schutz vor Unfallfolgen eine spezielle Versicherung haben müssen)
Auch für Herzinfarkte in jeder Spielart ist die Unfallversicherung nicht zuständig, wohl aber für Unfälle, die infolge eines erlittenen Herzinfarktes passieren. Ausgeschlossen aus der Unfallversicherung sind auch:
  • aktive Kriegsteilnehmer
  • schisportliche Betätigungen
  • Motorsportler
  • Drachenflieger
  • Fallschirmspringer
  • die Folgen von Atomunfällen

Sonst aber gilt die Unfallversicherung für die ganze Erde, rund um die Uhr und für sämtliche Unfälle in Beruf und Freizeit.

Wer die Ansicht vertritt, eine Unfallversicherung sei unnötig, weil die gesetzliche Sozialversicherung ohnedies die Behandlungskosten von Unfallopfern zahlt, sieht nur einen kleinen Teil des Problems. Nicht zuständig ist die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung für die zahlreichen Folgeschäden und besonderen Kosten aus Unfällen, die das Opfer selbst und seine Angehörigen in Mitleidenschaft ziehen.

Der eigentliche Sinn der Unfallversicherung liegt im Schutz des Betroffenen und seiner Familie über die reine Krankenbehandlung hinaus, etwa

  • durch Auszahlung einer dauernden Invalidenrente,
  • Übernahme der Kosten aus der Rehabilitation,
  • Gewährung von Tag- oder Spitalgeld zur Abdeckung von weiterlaufenden Zahlungsverpflichtungen, aber auch durch
  • Übernahme von Bergungs- und Rückholkosten (wichtig etwa für ausgeprägte Abenteurertypen oder Fernreisende) sowie die
  • Kosten von kosmetischen Operationen bei Verunstaltungen im Gefolge von Unfällen.

Die herkömmlichste Art der Unfallversicherung ist jene für private Unfälle mit frei vereinbarten Versicherungssummen. Wie viel von dieser Summe im Ernstfall zur Auszahlung kommt, hängt vom Grad der Beeinträchtigung des Unfallopfers durch die erlittenen Verletzungen bzw. von der Gebrauchsunfähigkeit seines Körpers ab.


Gliedertaxe

Der Grad dieser Invalidität wird nach der "Gliedertaxe" bemessen; das ist eine prozentuelle Angabe über den Wert eines Körperteiles oder Sinnesorganes, der (das) funktionsunfähig geworden ist. Eine solche "Taxierung" des menschlichen Körpers mag zwar makaber erscheinen, sie ist aber als Grundlage für die Beurteilung des Invaliditätsgrades unverzichtbar geworden und wurde aufgrund von Gerichtsurteilen erstellt. Diese Gliedertaxe ist ein Vertragsbestandteil jeder Unfallversicherung.

Beispiele für Invaliditätsgrade nach Unfällen aufgrund der Gliedertaxe:

Erblindung oder Ertaubung 100%
Verlust der Sehkraft eines Auges 35%
Verlust des Gehörs auf einem Ohr 15%
Verlust eines Armes, einer Hand, eines Beins oder eines Fußes 70%
Verlust eines Daumens 20%
Verlust eines Zeigefingers 10%
Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinnes 10%
Verlust eines anderen Fingers oder der großen Zehe 5%
Verlust einer anderen Zehe 2%

Wie wirkt sich diese Gliedertaxe auf die Leistungen der Unfallversicherung aus?

Bis zu einer Invalidität von meistens 50 % wird die für Invalidität vereinbarte Summe verhältnismäßig ausgezahlt; d. h., bei einer Versicherungssumme von € 200.000,-- und im Fall der Erblindung auf einem Auge erhält der Versicherte € 70.000,-- (35 %). Was die 50%-Marke überschreitet, wird doppelt gerechnet; so werden beispielsweise bei 60% Invalidität (etwa Erblindung auf einem Auge, Taubheit auf einem Ohr und Verlust des Geschmackssinnes) 70 % der Versicherungssumme oder € 140.000,-- im zitierten Modellfall fällig. Bei 75 % Invalidität und mehr wird die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Die Leistung aus einer Unfallversicherung muss nicht nur in Form einer einmaligen Zahlung bestehen; der Versicherungskunde kann anstelle der Einmalzahlung auch eine laufende Rente beantragen.


Weitere Informationen

Eine allgemeine private Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme unter € 200.000,-- ist entweder Sparsamkeit am falschen Platz oder ein Zeichen dafür, dass man die finanziellen Folgen eines erlittenen Unfalls grob unterschätzt.

Die Einkommenslücke, die nach einem Unfall mit folgender Invalidität für einen Familienerhalter droht, kann beträchtlich sein, wenn mehrere im Alltagsleben durchaus übliche Verpflichtungen zusammenkommen. Die wichtigsten sind:

  • Die teilweise oder vollkommene Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall verringert die Anwartschaft auf die gesetzliche Pension ganz beträchtlich, besonders wenn es sich bei den Opfern um aktive junge Menschen handelt, die nach einem Freizeitunfall ihrem erwählten Beruf nicht mehr nachgehen können; das kann nicht nur für das Unfallopfer selbst, sondern auch für seine Familie schwere finanzielle Einschränkungen bedeuten.
  • Rückzahlungsverpflichtungen für einen Kredit bleiben bei einer Dauerinvalidität unvermindert aufrecht (und Banken vergessen zumeist, dieses Risiko ausdrücklich in die von ihnen vorgeschriebene Kreditrestschuldversicherung einzubeziehen); so laufen Kreditraten nach einem Unfall frisch weiter, während das Einkommen des Opfers schrumpft.
  • In der Wohnung von Dauerinvaliden (etwa bei Rollstuhlfahrern) sind zumeist aufwendige bauliche Veränderungen nötig, um das tägliche Leben aufrechterhalten zu können; auch dafür mangelt es nach einem schweren Unfall meist an Geld.


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