 |
|  |  |  |  |  |
 |
/
Startseite
/
Versichern
/
Privatbereich
/
Krankenversicherung
| Krankenversicherung |
|
Über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus kann die private Krankenversicherung einen
den Kundenvorstellungen genau angepassten, individuell maßgeschneiderten Versicherungsschutz
anbieten, z.B. freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses, Komfort einer höheren
Verpflegungsklasse, das Gefühl als Privatpatient versorgt zu werden usw.
Die Privatversicherung kann jedoch bei verschiedenen Personengruppen (z.B. Freiberufler)
auch die Grundabsicherung darstellen.
Der Begriff "Krankheit"
Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wird Krankheit als ein dem allgemein
anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft nach anormaler körperlicher oder
geistiger Zustand definiert.
Wer kann versichert werden?
Versicherungsnehmer können gesunde, in Österreich wohnende Personen sein, die die
geltende Altersgrenze nicht überschritten haben; andere Personen können zu besonderen
Bedingungen versichert werden. Mitversichert können Familienangehörige des Versicherten
werden, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben.
Was kann nicht versichert werden?
Kosmetische Behandlungen und Operationen und deren Folgen, soweit sie nicht zur Beseitigung
von Unfallfolgen dienen bzw. psychisch notwendig sind, sowie nichtärztliche Hauspflege und
Maßnahmen der Geriatrie.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt nach:
- Übermittlung der Versicherungspolizze, jedoch nicht vor dem in der Polizze angeführten Zeitpunkt
- Bezahlung der ersten Prämie
- Ablauf der Wartezeiten.
Wann endet der Versicherungsvertrag?
Die private Krankenversicherung ist ein Vertrag, der auf Lebenszeit abgeschlossen wird.
Ausgenommen von dieser Regelung sind kurzfristige Verträge und Krankengeldversicherungen.
Das bedeutet für Sie als Versicherungsnehmer, dass ausschließlich Sie die Versicherung
kündigen können. Nur wenn Sie bei Vertragsabschluß wissentlich falsche Angaben gemacht
bzw. die Prämien nicht gezahlt oder eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Obliegenheit
schuldhaft verletzt haben, kann auch der Versicherer den Vertrag beenden.
Was versteht man unter "Wartezeiten"?
Die Wartezeit ist ein bestimmter Zeitraum nach Versicherungsbeginn, während dessen der Versicherer keine Leistungen erbringt.
In der Krankenversicherung gibt es:
- eine allgemeine Wartezeit, diese beträgt drei Monate
- eine besondere Wartezeiten z.B. für Schwangerschaften und Entbindungen bis zu neun Monate, oder für bestimmte Behandlungen ( Zahnersatz) max. acht Monate. Darüber hinaus können bei Vertragsabschluß besondere Wartezeiten für Vorerkrankungen vereinbart werden.
- eine verkürzte Wartezeit z.B. bei Abschluss einer Gruppenversicherung
Wann entfällt die allgemeine Wartezeit?
Bei vielen akuten Infektionskrankheiten, bei Unfällen oder auch beim Einschluss des
Ehepartners oder neugeborener Kinder in bestehende Verträge ( unter Wahrung der Fristen).
Wie wird die Prämie berechnet?
Die Prämie wird im Hinblick auf die persönlichen Verhältnisse (Alter, Geschlecht,
Gesundheitszustand) und den entsprechenden Tarif berechnet. Bei Gruppenversicherungen
werden Rabatte berechnet.
|
|
| Varianten der privaten Krankenversicherung |
Krankheitskostenversicherung
Sie ersetzt die Kosten von Behandlungen im Spital stationär (Allgemeine Gebührenklasse)
und ambulant, oder die Kosten eines Arztbesuches, Medikamente usw.
(ausgen. Zahnarztbehandlungen).
Krankenhauskosten - Zusatzversicherungen
Ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse
( je nach Tarifwahl: Sonderklasse / Mehrbettzimmer oder Sonderklasse/Einbettzimmer
bzw. Aufenthalt in Sanatorien) Vielzahl von Sonderleistungen möglich wie z.B.:
Ersatz von Transportkosten, Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsaufenthalt, Kosten
für die Begleitperson eines mitversicherten Kindes, Deckungsumfang - Erweiterung auf
das europäische Ausland, erweiterte Gesundenuntersuchung usw. Auch ist ein Abschluss
mit Selbstbehaltvariante (Prämienermäßigung) möglich.
Operationskostenversicherung
Ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse/Mehrbettzimmer
nur im Falle eines operativen Eingriffes. Die Prämie ist niedriger als bei einer umfassenden
Krankenhauskostenversicherung, wobei ebenfalls Zusatzleistungen angeboten werden.
Unfallkostenversicherung
Ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse/Mehrbettzimmer nur
im Falle eines Unfalles.
Ambulanzversicherung - Kosten ambulanter Heilbehandlung
Durch diese Versicherungsart, können die Kosten ärztlicher Behandlungen außerhalb eines
Spitals versichert werden. (Freie Arztwahl, Alternative Heilmethoden, Medikamente, Massagen,
Therapien usw.)
Zahnbehandlungsversicherungen
Der Abschluss ist nur in Verbindung mit einer anderen Form der privaten Krankenversicherung
möglich. Sie ersetzt Kosten die durch Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz oder
Zahnregulierungsmaßnahmen entstehen. Die Rückvergütung richtet sich nach den jeweilig
abgeschlossenen Höchstsätzen.
Spitaltagegeldversicherung
Eine Krankenhaustagegeldversicherung erbringt für jeden Tag, den man im Spital verbringt,
eine Leistung, deren Höhe abhängig vom vereinbarten Tarif ist.
Unfall - Tagegeldversicherung
Eine Unfall - Tagegeldversicherung erbringt für jeden Tag, den man aufgrund eines Unfalles
im Spital verbringt, eine Leistung, deren Höhe abhängig von der Versicherungsprämie ist.
Krankengeldversicherung
Die Versicherung deckt Schäden, die durch krankheitsbedingte, vorübergehende
Arbeitsunfähigkeit entstehen können, sie deckt auch wenn der Versicherungsnehmer
sich nicht in stationärer Pflege befindet.
Auslandsreisekrankenversicherung
Für all jene, die gerne verreisen, aber keine Privatversicherung für das ganze Jahr
abschließen wollen, die Möglichkeit einer kurzfristigen Versicherung für Auslandsreisen.
Sie beinhaltet - je nach Tarif - den Ersatz der Kosten, die bei einer Erkrankung oder
einem Unfall entstehen. Das gilt für ambulante ärztliche Behandlungen, einen
Krankenhausaufenthalt sowie für Transport und Rückholkosten.
Gruppenversicherung
Die Gruppenversicherungen bieten im großen und ganzen die gleichen Leistungen wie die
Einzelversicherung. Gruppenkrankenversicherungsverträge können in der Regel für Betriebe
abgeschlossen werden. je mehr Personen der Versicherung beitreten, desto günstiger werden
die Prämien. Auch Angehörige wie Ehegatten und Kinder können - je nach Vertrag miteingeschlossen
werden. Vertragspartner für das Versicherungsunternehmen ist die Geschäftsführung oder der
Betriebsrat. Eine Gruppenversicherung stellt oft eine attraktive Sozialleistung für die
Mitarbeiter dar.
Zum Anfang
|
|
©2003 design & powered by BestSolution.at |  |
|  |
consulting IT Eclipse RCP eclipse rcp tirol innsbruck österreich tyrol austria europa europeSoftware, Development, Softwareentwicklung, programming, Programmierung, SE, SD, Tirol, Tyrol, Innsbruck, Austria, Österreich, Europa, EuropeSystemadministration, Linux Tirol Innsbruck, Sysadmin, Netzwerke, network, Linux, Windows, migration, tirol, tyrol, innsbruck, Österreich austria Europa, EuropeLinux, Open Source, OSS, UNIX, Windows, tirol, tyrol innsbruck, Österreich, Austria, Europa, EuropeBISCAT, BiSCAT, Personenverwaltung, client administration tool, Mitarbeiterverwaltung, staff, Österreich, Austria, tirol innsbruck Europa, Europeglobaltrading company, globaltrading, global trading, global trading company, GetrÃnke, Bellywasher, Smoothies, Werbedrinks, GTC |  |