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Er- und Ablebensversicherung
| Er- und Ablebensversicherung |
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Er- und Ablebensversicherung gegen laufende Prämie oder gegen Einmalbetrag
Die in Österreich mit Abstand dominierende Form der Lebensversicherung ist die kombinierte
Er- und Ablebensversicherung, eine Kapitalversicherung auf den Todesfall, die die wichtigsten
Elemente und Bedingungen der Erlebensversicherung und der reinen Ablebensversicherung in sich
vereinigt. Rund drei Viertel aller in Österreich laufenden Lebensversicherung gehören in diese
Kategorie.
Für die Kombination für die Kombination Er- und Ablebensversicherung gilt als Grundsatz:
die Versicherung zahlt immer, selbst wenn bestimmte Sonderrisiken - die in der Polizze
ausdrücklich als Ausschließungsgrund für die Leistung angegeben sind - schlagend werden sollten,
werden in jedem Fall die im Lauf der Versicherungsdauer angehäuften Sparanteile der Prämie samt
Gewinnbeteiligung fällig.
Das heißt: Sie müssen niemals Angst vor dem Verlust Ihrer Sparprämie in der Lebensversicherung haben.
Sie geht Ihnen nie verloren, was auch immer passieren mag.
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| Sonderrisiken |
Was sind die Sonderrisken, deren Zutreffen eine verringerte Leistung der Lebensversicherung zur
Folge hat?
- Tod durch Selbstmord innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss
- Tod durch Beteiligung des Versicherten als Kämpfer an einem Krieg im Ausland; nicht schädlich ist hingegen die passive Beteiligung an Kriegen, etwa als Reporter oder als UNO-Beobachter
- Tod des Versicherten in einem Aufruhr, wenn er auf Seiten der Unruhestifter gestanden hat
- Tod durch Ausübung von Extremsportarten, wie Fallschirmspringen, Ballonfahren, Paragleiten, Extremklettern, Tiefseetauchen oder in Trainings bzw. durch Beteiligung an Wettkämpfen mit Autos, Booten oder Flugzeugen.
Trotzdem ist es sinnvoll, wenn sich auch ein Extremsportler Lebensversichern lässt; sollte
ein Autorennfahrer nämlich im Straßenverkehr verunglücken, müsste seine Versicherung zahlen.
Er kann sich aber auch als Autorennfahrer Lebensversichern lassen, allerdings nur gegen eine
markante Erhöhung seiner Risikoprämie.
Grundsatz: Jede Ausnahmebestimmung einer Versicherung ist durch einen entsprechenden
Prämienaufschlag wegversicherbar. Sonderwünsche kosten eben Geld.
Es gibt aber auch Gründe, dass die Lebensversicherung nicht zahlt, die man nicht wegversichern
kann: Dazu zählt vor allem ein starker Rückstand bei der Bezahlung der Prämie, wenn der
Versicherungskunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate seine Prämie schuldig bleibt, muss seine
Lebensversicherung nicht mehr die volle Leistung bringen, sondern nur noch die Ansparsumme
auszahlen. Ebenso bei Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherungskunden beim Abschluss
des Vertrages; hat er damals wissentlich falsche Angaben über seinen Gesundheitszustand gemacht,
hat er vor allem Krankheiten verschwiegen, die später zum seinem Tod führen - etwa dauernden
Bluthochdruck, Herzinfarkte oder dauernde ärztliche Behandlung -, so wertet das die Versicherung
als arglistige Täuschung; sie kann dann vom Vertrag zurücktreten und ebenfalls nur die bisher
vereinnahmten Sparprämienanteile auszahlen.
Der Tod des Versicherten durch eine strafbare Handlung (Vergehen oder Verbrechen) ist
hingegen kein Sonderrisiko, bei dem die Lebensversicherung nur einen Teil ihrer Leistung
erbringen muss. Bei anderen Sparten, etwa der Unfallversicherung, ist eine Straftat des
Versicherungskunden im Zusammenhang mit dem Schadenfall jedoch ein triftiger Grund dafür,
dass die Versicherung von ihrer Leistung befreit ist. Damit ist die Lebensversicherung
umfangreicher als eine Unfallversicherung.
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| Weitere Informationen |
-
Ablebensrisiko-Versicherung
Die billigste Form der Lebensversicherung, wie sie für vorsorgliche, aber
wenig verdienende Familienerhalter am ehesten in Frage kommt, ist die reine
Ablebensversicherung.
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