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Besondere Hinweise zur Sachversicherung

Was ist bei der Sachversicherung hinsichtlich der Versicherungssumme zu beachten?

Die Versicherungssumme ist die vom Versicherungsnehmer gewählte Summe und sollte der wertmäßigen Summe aller versicherten Gegenstände entsprechen.
Ausnahme: ERSTRISIKOVERSICHERUNG- hier wird allerdings nur für bestimmte Positionen, wie z.B. Bargeld, Nebenkosten, etc. jeder gedeckte Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme bezahlt. Der Schadenbetrag der die Versicherungssumme überschreitet ist vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen.

Was versteht man unter Neuwert-Versicherung bzw. Zeitwert-Versicherung?

Zum Schadenszeitpunkt sollte die Versicherungssumme dem Versicherungswert - je nach Vereinbarung der Zeit- bzw. der Neuwert - aller versicherten Gegenstände entsprechen.
Neuwert-Versicherung: Basis der Versicherungssumme ist der Wert der versicherten Gegenstände bei Wiederbeschaffung (also neuwertig) zum Schadenszeitpunkt, auch wenn sie schon einige Zeit in Gebrauch sind. Eine Entwertung aufgrund des Alters der Sache wird hiebei außer Acht gelassen (ausgenommen die Entwertung übersteigt einen bestimmten Prozentsatz - meist 60%).
Zeitwert-Versicherung: Als Zeitwert bezeichnet man den Wert einer Sache unter Berücksichtigung des Alters und des Erhaltungszustandes zum Zeitpunkt des Schadens (somit: Neuwert abzüglich Amortisation).
Bei einzelnen Produkten ist auch eine Höchsthaftungsgrenze möglich; bis zu diesem Betrag verzichtet der Versicherer auf die Einrede der Unterversicherung.

Hilft der Versicherer bei der Ermittlung der konkreten Werte?

Lassen Sie sich bitte von Ihrem Versicherer über die Wahl der richtigen Versicherungssumme beraten, bei größeren Gebäudekomplexen bieten Versicherer eine kostenlose Bewertung durch deren beeidete Bausachverständigen an. Sie werden auch hinsichtlich der vertragsrechtlichen Zuteilung und Trennung in Gebäude und techn. Betriebseinrichtung informiert.
Gebäudepläne und Anlagenverzeichnisse sind für die Summenfindung mitunter von großer Bedeutung.

Was ist bei Waren und Vorräten zu beachten?

Bei Waren und Vorräten achten Sie bitte darauf, dass die Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert bei Händlern, bzw. dem Wiederherstellungswert bei Erzeugungsbetrieben zum Schadenstag entsprechen soll. Unterliegen Warenbestände extremen Schwankungen, so weisen Sie Ihren Berater darauf hin. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit einer "Stichtagsversicherung".

Was ist die "versicherte Sache"?

Unter dem Begriff "versicherte Sache" gelten in der Sachversicherung im engeren Sinn Sachen, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen wie Gebäude, Betriebseinrichtung, Waren etc. Natürlich kann auch gegen besondere Vereinbarung fremdes Gut mitversichert werden.

Was ist der Geltungsbereich"?

Als "Geltungsbereich" gilt meist jener Ort, der in der Polizze als Versicherungsort angeführt ist. In einigen Fällen können Vereinbarungen wie "wo immer befindlich" getroffen werden ( z.B. für KFZ)

Innerhalb welcher Frist muss eine Wiederherstellung erfolgen?

Eine "Wiederherstellung" nach einem Schadenfall hat in der Regel innerhalb einer Frist von längstens 3 Jahren zu erfolgen, wobei die wiederbeschaffte bzw. -hergestellte Sache demselben Betriebszweck am bisherigen Versicherungsort zu dienen hat.


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