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Kündigungen in der Praxis

Kündigung im Schadenfall

Wieso ?

  • Der Versicherer hat einen Schadenfall nicht ordnungsgemäß erledigt. Das heißt, er hat die Erledigung verzögert oder er hat versucht, dem Versicherungsnehmer weniger auszuzahlen, als ihm zusteht.

Wann ?

  • Die Schadenleistung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluß der Erhebungen fällig, danach ist die Kündigung möglich.
  • Der Versicherungsnehmer hat danach bzw. ab Anbot der objektiv unzureichenden Entschädigung 1 Monat Zeit für die Kündigung.

Wie ?

  • Innerhalb eines Monats teilt der Versicherungsnehmer dem versicherer seine Kündigung schriftlich mit, er führt die Gründe hierfür genau an.

Bemerkung

  • Die Schadenfallkündigung muß sehr fundiert sein, es muß sich um einen Fehler des Versicherungsunternehmens handeln. Kündbar ist auch nur die vom Schaden betroffene Sparte , die übrigen Sparten sind nicht kündbar.
  • In der Feuer-, Hagel- und Haftpflichtversicherung sind gemäß VersVG sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen. Diese bestimmung kann allerdings vertraglich abgeändert werden, was bis 1.1.1995 (VersVG-Novelle) regelmäßig der Fall war. Eine Abänderung ist auch nach der VersVG-Novelle möglich, nur muß diese für beide Vertragspartner gleich sein.
  • Wird ein Vertrag, der nach dem 1.1.1995 geschlossen wurde, nach einem Schadenfall gekündigt, gebührt dem Versicherer die Prämie nur für die verstrichene Vertragslaufzeit (Pro-rata-Abrechnung). Ein etwaig gewährter Dauerrabatt wird vom Versicherer zurückgefordert.

Briefmuster

Betr.: Pol.-Nr.: 123456789

Sehr geehrte Damen und Herren !

Sie haben mir in Ihrem Schreiben vom 99.99.9999 mitgeteilt, daß Sie meinen Schaden nicht bezahlen, weil in meiner haushaltsversicherung der indirekte Blitz nicht versichert sei. Meiner Polizze (Kopie liegt bei) entnehme ich aber, daß der indirekte Blitz sehr wohl versichert ist. Ich ersuche daher um überweisung des Betrages auf mein Konto. Weiters kündige ich den versicherungsvertrag, weil Sie mir die Leistung zu Unrecht vorenthalten wollten, mit Wirkung zum 99.99.9999.

Ort, Datum, Unterschrift

§ 14a KHVG KFZ-Haftpflicht Prämienerhöhung Wegfall des versicherten Interesses


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