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| Wertpapiere - die Grundlage der Fonds |
17: Wertpapiere - die Grundlage der Fonds
Es würde den Rahmen dieses Leitfadens sprengen, wenn ich alle Details rund um die Aktienanlage vermitteln wollte.
Für diejenigen, die nicht genau wissen was eine Aktie eigentlich ist, muß deshalb die folgende
Kurzbeschreibung ausreichen.
Eine Aktie ist ein Teilhaberpapier an einem Unternehmen. Der Besitzer dieses Papiers - der Aktionär - ist
Miteigentümer der Aktiengesellschaft. Er hat, wenn die Aktiengesellschaft eine Dividende zahlt, Anrecht auf die Ausschüttung und darf bei der jährlichen Hauptversammlung über die Zukunft des Unternehmens mitbestimmen.
Von deutschen Aktiengesellschaften werden hauptsächlich zwei verschiedene Aktientypen ausgegeben: Stammaktien und
Vorzugsaktien. Die Vorzugsaktie hat gegenüber der Stammaktie den Vorteil, daß für sie eine höhere
Dividende ausgeschüttet wird. Der Preis für diese bevorzugte Behandlung besteht im Verzicht des Stimmrechts
bei der Hauptversammlung.
Eine Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Grundkapital aus Aktien besteht. Um diesen Sachverhalt zu
kennzeichnen, steht hinter dem Namen des Unternehmens zusätzlich das Kürzel AG
für "Aktiengesellschaft". Bei der Rechtsform einer Aktiengesellschaft haften die Aktionäre nur mit ihrer
Einlage, dem Nennwert der Aktie. In Deutschland gibt es mehr als 3.000 Aktiengesellschaften, die aber längst
nicht alle ihre Aktien an den Wertpapierbörsen handeln lassen.
Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den das Unternehmen einmal im Jahr an die Aktionäre ausschüttet.
Irgend jemand hat einmal scherzhaft formuliert: "Die Dividende ist der Teil des Unternehmensgewinns, den der
Vorstand beim besten Willen nicht mehr vor den Aktionären verstecken kann." Da die Dividendenzahlung die
Substanz des Unternehmens schmälert, würde der Aktienkurs am Tag der Ausschüttung exakt um die Höhe
der gezahlten Dividende zurückgehen, falls an diesem Tag keine anderen Faktoren den Aktienkurs beeinflussen
würden.
Die Dividende erhalten die Aktionäre in Deutschland nach der jährlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft.
Einmal im Jahr treffen sich alle Aktionäre einer Aktiengesellschaft zur Hauptversammlung. Die Hauptversammlung
entscheidet über wichtige, grundsätzliche Schritte des Unternehmens, über die Neuwahl des Aufsichtsrates,
die Verwendung des Bilanzgewinns, aber auch über die Auflösung einer AG.
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| Festverzinsliche Wertpapiere |
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"Festverzinsliche Wertpapiere" ist der Sammelbegriff für Anleihen, Obligationen, Pfandbriefe und
Schuldverschreibungen. Im folgenden werde ich der Einfachheit halber meistens den Begriff
Anleihe verwenden.
Eine Anleihe ist im Prinzip nichts anderes als eine Art Schuldschein. Wenn im privaten Bereich ein Bruder sich von
seiner Schwester für eine gewisse Zeit Geld leihen möchte, dann könnte das vielleicht so aussehen: Er
pumpt sich von ihr z.B. 10.000,- DM und verspricht, das Geld nach genau fünf Jahren zurückzuzahlen. Die
Schwester besteht aber darauf, für dieses Darlehen Zinsen zu erhalten. Schließlich hätte sie das Geld,
wenn sie es noch zur Verfügung hätte, z.B. auf ein Sparbuch einzahlen können und hätte dafür
von der Bank Zinsen kassiert. Diesen Zinsausfall soll ihr der Bruder nun ausgleichen. Man einigt sich schließlich
darauf, daß der Bruder seiner Schwester an jedem Jahrestag des Geschäftsabschlusses z.B. 4 % der
ausgeliehenen Summe, also 400,- DM Zinsen zahlt. Am Ende der Laufzeit, sprich nach fünf Jahren, soll dann
neben der letzten Zinsrate auch die Schuldsumme in Höhe von 10.000,- DM zurückgezahlt werden. Und wenn
man dem ganzen Geschäft jetzt einen etwas offizielleren Charakter geben möchte, dann schließt man einen
Vertrag, in dem genau aufgeführt wird, an welchem Datum die Zinszahlungen zu erfolgen haben und wann das Darlehen
schließlich zurückgezahlt werden muß.
Nichts anderes ist eine Anleihe. Auch sie stellt quasi einen Vertrag dar, in dem die Modalitäten für das
Darlehen genau festgelegt ist. Der einzige Unterschied besteht darin, daß sich das Ausleihen von Geld nicht mehr
im privaten Bereich abspielt, sondern mehr oder weniger öffentlich. Wenn sich staatliche Institutionen, Banken oder
Industrieunternehmen Geld ausleihen wollen, dann können sie Anleihen herausgeben, die jeder Geldanleger kaufen
kann. Damit wird z.B. eine Bank zum Schuldner und der Geldanleger zum Gläubiger. Der Schuldner, das ist der
Herausgeber einer Anleihe, wird im fachchinesisch auch als Emittent bezeichnet.
Die Höhe der Zinsen, die für eine Anleihe gezahlt werden, richtet sich nach dem aktuellen Zinsniveau. Im
Januar 1991 hat man z.B. für 10jährige DM-Anleihen im Durchschnitt ca. 9,1 % Zinsen erhalten, im
September 1997 aber nur noch ca. 5,1 %. Deshalb lautet eine goldene Regel: Wenn das Zinsniveau hoch ist,
sollte man sich die hohen Zinsen möglichst lange sichern, d.h. in lange Laufzeiten investieren. Bei einer
Niedrigzinsphase entsprechend in kurze Laufzeiten.
Ein Maßstab für die Höhe der aktuellen DM-Zinsen ist die sogenannte
Umlaufrendite. Sie gibt an, wieviel Zinsen momentan im Durchschnitt für DM-Anleihen mit
einer Laufzeit von 10 Jahren gezahlt werden. Den aktuellen Stand der Umlaufrendite kann man manchen Tageszeitungen,
speziellen Fernsehsendungen oder dem Videotext von ARD und ZDF auf Tafel 412 entnehmen.
Im oben beschriebenen Beispiel mit den beiden Geschwistern kann möglicherweise die Situation auftreten, daß
die Schwester, die ihrem Bruder das Geld geliehen hat, in eine Notsituation kommt und nun selbst Geld braucht. Dann
könnte sie sich theoretisch das Geld dadurch beschaffen, daß sie den Vertrag, der nichts anderes als ein
Schuldschein ist, an eine dritte Person (z.B. den Vater) weiterverkauft. Damit würde sie alle Forderungen, die sie
gegenüber ihrem Bruder hat, an den Vater abtreten. Der Bruder müßte also zukünftig alle
Zinszahlungen und am Ende auch die gesamte Schuldsumme in Höhe von 10.000,- DM an den Vater
zurückbezahlen. Was man im privaten Bereich als "verkaufen bzw. kaufen von Schuldscheinen" bezeichnen könnte,
das ist im öffentlichen Bereich der Börsenhandel.
Die meisten Anleihen werden an der Börse gehandelt, d.h. man muß nicht von Anfang an dabei sein, wenn eine
neue Anleihe herausgegeben (Fachausdruck: "emittiert") wird, sondern kann auch noch später einsteigen.
Neben den an der Börse gehandelten Anleihen gibt es auch solche, die nicht gehandelt werden. Und unter denen gibt
es wiederum welche, die man vor dem Ende der Laufzeit zurückgeben kann und solche, bei denen das nicht möglich
ist. Zur ersten Sorte zählen u.a. die schon fast legendären
Bundesschatzbriefe.
Wenn man Anleihen an der Börse kaufen will, muß man meistens einen anderen Preis dafür bezahlen als zum
Zeitpunkt der Emission, weil sich die Zinslandschaft in der Zwischenzeit geändert haben dürfte. Wenn eine
5 %-Anleihe mit einer Schuldsumme von 100,- DM pro Stück auf den Markt kommt, zahlt der Anleger zum
Zeitpunkt der Emission dafür genau 100,- DM, d.h. der Anleger leiht dem Schuldner die 100,- DM. Steigt
nach einiger Zeit das allgemeine Zinsniveau, dann steigen auch die Renditen der neu emittierten Anleihen auf z.B.
5,5 %. Als Anleger ist man dann natürlich an einer neuen Anleihe interessiert, weil die höhere Zinsen
bringt. Das heißt, wenn man die alte Anleihe verkaufen will, kriegt man sie für einen Preis von 100,- DM
an der Börse nicht mehr los. Wenn man sie unbedingt verkaufen will, dann muß man mit dem Preis also
runtergehen. Bei einer Restlaufzeit beider Anleihen von z.B. 1 Jahr müßte man die alte Anleihe
theoretisch für 99,52 DM an den Mann bringen können, weil sie dann die gleiche Rendite brächte wie
die neue Anleihe.
Berechnungsansatz für den theoretischen Preis der alten Anleihe:
| Kapital vorher (Kvor) | Kapital nachher (Knach) | Rendite = (Knach - Kvor) / Kvor |
| Neue Anleihe | 100 DM | 100 DM + 5,5 % x 100 DM | 5,5 % |
| Alte Anleihe | x DM | 100 DM + 5,0 % x 100 DM | (100 DM x (1+5 %) - x DM)
x DM |
Daraus folgt: Der theoretische Preis für die alte Anleihe ergibt sich aus:
| 100 DM x | 1 + 5 %
1 + 5,5 % | = 100 DM x | 1,05
1,055 | = 99,526 DM |
Zu diesem Preis ergibt sich für die alte Anleihe, die eine Nominalverzinsung (das ist der Zins, zu dem
sich der Schuldner verpflichtet hat) von 5 % hat, eine effektive Rendite von 5,5 %.
Den Preis, mit dem eine Anleihe an der Börse gehandelt wird, nennt man den Kurswert der
Anleihe, während man bei der zugrunde liegenden Schuldsumme (im obigen Beispiel: 100,- DM) vom
Nennwert der Anleihe spricht. An diesem Beispiel sieht man, daß der Kurswert einer
Anleihe bei steigenden Zinsen fällt. Umgekehrt steigt er bei fallenden Zinsen. Wichtig zu wissen ist
außerdem, daß am Ende der Laufzeit genau die ursprünglich ausgeliehene Schuldsumme in Höhe von
100,- DM (also 100 % des Nennwertes) an den Gläubiger zurückgezahlt wird.
-
Fazit: An diesem Beispiel erkennt man die beiden wichtigsten Effekte, die es im Zusammenhang mit gehandelten
Anleihen gibt:
- Behält man eine Anleihe bis zum Ende der Laufzeit, dann kann man schon beim Kauf auf
Heller und Pfennig ausrechnen, welche Rendite man erzielen wird. Neben den jährlichen Zinszahlungen kann man auch
den Kursgewinn (bzw. -verlust) genau vorhersagen (Tilgung = 100 % des Nennwertes) und daraus die
Gesamtrendite berechnen. Insofern besteht bei einer bis zum Laufzeitende gehaltenen Anleihe kein Kursrisiko.
- Verkauft man eine gehandelte Anleihe hingegen vorzeitig, d.h. vor dem Ende der Laufzeit,
dann bekommt man den aktuellen Kurswert dafür gezahlt. Dieser kann höher sein als der Nennwert -
muß aber nicht. In einem solchen Fall kann die Rendite erst beim Verkauf des Wertpapiers ausgerechnet werden.
Man geht beim vorzeitigen Verkauf also ein gewisses Risiko ein. Unter sehr ungünstigen Umständen kann es
sogar zu einem Verlust kommen.
Beim Kauf von Anleihen spielen auch die sogenannten "Stückzinsen" für die Preisfindung einer Rolle. Was man
darunter versteht, wird vielleicht am besten verständlich, wenn ich als Beispiel den Kauf von Bundesschatzbriefen
heranziehe (Bundesschatzbriefe sind im Prinzip auch nichts anderes als spezielle Anleihen). In Abschnitt
"15.2.4: Kauf von
Bundesschatzbriefen" habe ich u.a. geschrieben: "Nach der Auftragserteilung wird das Geld inklusive
eventuell anfallender Stückzinsen vom Girokonto abgebucht und ein paar Tage später bekommt man eine
Buchungsbestätigung von der Bundesschuldenverwaltung."
Obwohl Stückzinsen beim Kauf von Bundesschatzbriefen quasi in Rechnung gestellt werden, verbergen sich dahinter
keine wirklichen Gebühren oder Abzüge - man verliert also nichts durch die Stückzinsen. Um das zu
erklären, muß ich etwas weiter ausholen:
Nehmen wir an, jemand hätte am 23.7.1996 Bundesschatzbriefe des Typs A gekauft. Damals war die Serie 1996/7
aktuell. Diese Serie wurde am 1.6.1996 aufgelegt und mit dem gleichen Datum begannen die Zinsen zu laufen. Der
jährliche Zinstermin in den nächsten Jahren ist folglich auch immer der 1.6. Da die Serie 1996/7 im ersten
Jahr 3,25 % Zinsen einbringt, werden also an jeden Gläubiger, der z.B. für 10.000,- DM diesen
Schatzbrieftyp gekauft hat, am 1.6.1997 glatte 325,- DM Zinsen ausbezahlt. Das wäre für jemanden, der
erst am 23.7.1996 eingestiegen wäre, ein gutes Geschäft: 325,- DM für 313 Tage (23.7.96 bis
1.6.97) - das würde einer Rendite von 3,79 % pro Jahr entsprechen. Eigentlich dürfte man am 1.6.97
nur 278,70 DM (325,- DM x 313 Tage / 365 Tage) ausgezahlt bekommen, um auf eine
Rendite von 3,25 % zu kommen.
In der Vor-Computerzeit hätte es auf jeden Fall einen riesigen Verwaltungsaufwand bedeutet, wenn man jedem, der
nicht exakt zum Zinslaufbeginn gekauft hätte sondern ein paar Tage später, seine individuelle erste
Zinszahlung hätte ausrechnen müssen. Deshalb behalf man sich mit folgendem Trick: Man zahlte an alle
Zinsberechtigten die gleiche Summe, in unserem Beispiel also die 325,- DM, und schlug das, was man mit der ersten
Zinszahlung evtl. zuviel auszahlen würde, beim Kauf direkt auf den Kaufpreis drauf. In unserem Beispiel hätte
man für die Bundesschatzbriefe neben dem Nennwert von 10.000,- DM zusätzlich 46,30 DM an
Stückzinsen für 52 Tage (1.6.96 bis 23.7.96) zahlen müssen, also insgesamt 10.046,30 DM. Am
1.6.97 hätte man dann die 325,- DM Zinsen ausgezahlt bekommen und wenn man diese mit den bezahlten
Stückzinsen in Höhe von 46,30 DM verrechnet, kommt man wieder auf die oben erwähnte gerechte
Zinszahlung von 278,70 DM.
Heute, im Computerzeitalter, ist der Verwaltungsaufwand sicherlich kein Argument mehr für eine solche
Vorgehensweise. Trotzdem wird heute immer noch so verfahren. Das hat auch seine Vorteile, z.B. bei der Abschätzung
für den Freistellungsauftrag. Bei
der Anwendung der Stückzins-Methode weiß man ganz genau, daß man am 1.6.97 exakt mit 325,- DM
an Zinsen zu rechnen hat. Auf diese Weise braucht man also nicht mehr nachzurechnen, für wieviel Kalendertage man
Anspruch auf Zinszahlung hat.
Jetzt könnte jemand auf die Idee kommen und behaupten: "Ja, aber auf diese Weise wird dem Finanzamt
vorgegaukelt, daß man 325,- DM Zinseinnahmen zu versteuern hätte, obwohl ich in Wirklichkeit (nach Abzug
der Stückzinsen) nur 278,70 DM Zinsen eingenommen habe!" Das ist richtig. Für das Jahr 1997
muß man die 325,- DM versteuern. Aber im Jahr 1996 wurden 46,30 DM Stückzinsen gezahlt. Steuerlich
sind Stückzinsen nichts anderes als negative Zinsen, das heißt man hätte bei der Steuererklärung
für das Jahr 1996 die gezahlten Stückzinsen von den übrigen Zinseinnahmen dieses Jahres abziehen
dürfen, womit wieder alles im Lot wäre.
Unter steuerlichen Aspekten kann es sinnvoll sein, nach Anleihen Ausschau zu halten, die eine niedrige Nominalverzinsung
und damit einen niedrigen Kurswert haben. Wenn man eine solche Anleihe nämlich bis zum Laufzeitende behält,
dann muß man zwar die (niedrigen) Zinseinkünfte voll versteuern, der erzielte Kursgewinn (Differenz zwischen
am Laufzeitende ausbezahltem Nennwert und dem Kurs, zu dem man die Anleihe gekauft hat) bleibt hingegen nach Ablauf der
halbjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.
Wenn man eine Anleihe kaufen will, dann wird man beim Vergleich der Angebote feststellen, daß sich die Renditen
von Anleihen mit gleicher Restlaufzeit kaum voneinander unterscheiden. Sollte man auf eine Rendite stoßen, die
sich positiv von den anderen abhebt, dann ist Vorsicht geboten. Wahrscheinlich handelt es sich dann um einen Schuldner,
dessen Zahlungsmoral (Fachausdruck: "Bonität") fragwürdig ist. Unter Bonität versteht man die
Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines Schuldners, Zins- und Tilgungszahlungen zu den vereinbarten Terminen
zurückzahlen zu können.
Im Gegensatz zur Einlagensicherung, wie wir sie für Spareinlagen bei der Bank kennen, gibt es bei Anleihen kein
Sicherungssystem, das Anleger vor Verlusten schützt. Ist ein Schuldner wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten
zahlungsunwillig oder geht gar in Konkurs, trägt der Anleger das Risiko.
Deshalb gibt es unabhängige Ratingagenturen, die die Bonität von Schuldnern
ständig überprüfen. Die bekanntesten Agenturen dieser Art sind
Moody's und
Standard & Poor's. Die Beurteilungen (Fachausdruck: "Ratings") dieser beiden
Agenturen finden potentielle Anleihenkäufer z.B. im Börsenteil der Wirtschafts- und Finanzzeitung
Handelsblatt oder im Statistikteil der Zeitschrift BörseOnline. Die Ratings reichen dabei
von "Triple-A" (Dreifach-A: beste Bonität) bis "D" (mangelnde Zahlungsfähigkeit). Dazwischen gibt es mehrere
Abstufungen:
| Rating-Abstufungen von ... |
| Moody's | Standard & Poor's |
| Aaa | AAA |
| Aa1 | Aa2 | Aa3 | AA+ | AA | AA- |
| A1 | A2 | A3 | A+ | A | A- |
| Baa1 | Baa2 | Baa3 | BBB+ | BBB | BBB- |
| Ba1 | Ba2 | Ba3 | BB+ | BB | BB- |
| B1 | B2 | B3 | B+ | B | B- |
| Caa1 | Caa2 | Caa3 | CCC+ | CCC | CCC- |
| Ca1 | Ca2 | Ca3 | CC+ | CC | CC- |
| C1 | C2 | C3 | C+ | C | C- |
| | DDD ... D |
Hochentwickelte Industrieländer wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland werden mit dem besten Rating (Triple-A)
eingestuft. Milliardenschwere Banken oder Industriekonzerne werden ebenfalls noch ziemlich gut beurteilt (Aa bzw. AA).
Schuldtitel der Stufe A bis Baa bzw. A bis BBB haben noch gute bis mittlere Qualität. Bis zur magischen Stufe Baa3
bzw. BBB- kann man noch mit einigermaßen ruhigem Gewissen investieren. Dagegen gelten Anleihen mit einem Rating
von Ba1 bzw. BB+ oder schlechter als spekulativ. Bei der Stufe C wird es schließlich ganz heikel und D ist sowieso
jenseits von gut und böse.
Je schlechter die Kreditwürdigkeit eines Schuldners eingestuft wird, desto höhere Zinsen muß er dem
Anleger anbieten, damit ihm dieser sein Geld leiht. Solche Schuldner haben dann eben einen Risikozuschlag zu zahlen.
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| Optionsscheine |
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Analog zur Aktienanlage kann man auch bei Optionsscheinen nicht alle Details in 3 Sätzen erklären. Damit
ein Einsteiger trotzdem eine grobe Vorstellung von dem bekommt, um was es dabei geht, beschreibe ich die wichtigsten
Zusammenhänge ganz knapp. Aber eines kann ich vorweg jetzt schon sagen: Optionsscheine sind ganz heiße Kisten
und für Einsteiger absolut tabu!
Mit dem Kauf eines Optionsscheins (englisch: "Warrant") erwirbt man das Recht, einen zugrunde liegenden Basiswert zu
einem schon zum Kaufzeitpunkt festgesetzten Preis irgendwann in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Bei einem
Optionsschein (Abkürzung: "OS"), der ein Verkaufsrecht verbrieft, spricht man von einem
Put und bei einem OS, der zum Kauf berechtigt, spricht man von einem
Call.
Optionsscheine können natürlich auch gehandelt werden. Ihr Preis richtet sich dabei u.a. nach dem
Inneren Wert des Optionsscheins, d.h. wie groß der Vorteil des OS zum Erwerb des
Basiswertes gegenüber einem Direktkauf/-verkauf ist.
Der zugrundeliegende Basiswert ist meistens eine Währung, eine Aktie oder ein Index. Es gibt aber noch weitere
Basiswerte (Rohstoffe, etc.).
Calls werden meistens dafür verwendet, durch Ausnutzung ihres Hebeleffektes hohe Gewinne zu erzielen. Puts werden
dagegen oft eingesetzt, um ein Depot gegen Kursverluste abzusichern. Puts bieten auf der anderen Seite aber auch die
Möglichkeit, entgegen dem Trend bei rückläufigen Märkten Gewinne zu erzielen.
Wer mehr über Optionsscheine wissen will, dem empfehle ich als Einstieg in die teilweise recht komplexe Materie den
Leitfaden für die
Optionsscheinanlage von Trinkaus & Burkhardt.
Betrachten wir zuerst einen Aktien-Call. Nehmen wir an, der Käufer eines solchen OS bezahlt dafür
zunächst einen Preis von 40,- DM und erwirbt damit das Recht, eine bestimmte Aktie zu einem Preis von
600,- DM bis zum Jahresende kaufen zu dürfen. Der Käufer spekuliert damit natürlich auf steigende
Aktienkurse. Erst wenn der Aktienkurs auf über 640,- DM klettert, macht sich sein Optionsschein bezahlt. Man
spricht in diesem Fall auch davon, daß der Innere Wert des OS steigt oder der OS mehr oder weniger tief
im Geld steht. Fällt der Aktienkurs unter 600,- DM, dann ist der Optionsschein
praktisch wertlos, denn wer kauft einem schon das Recht ab, eine Aktie zu einem Preis von 600,- DM kaufen zu
dürfen, wenn er sie im freien Handel billiger bekommt? In diesem Fall ist der Innere Wert ins Negative abgerutscht
oder man sagt auch, der OS ist aus dem Geld. Betrachten wir einmal die Wirkungsweise des Calls
bei verschiedenen Aktienkursen unter der Annahme, daß der Kurswert der Aktie zum Kaufzeitpunkt des OS bei
600,- DM lag:
Kurs der Aktie bei Fälligkeit | Ergebnis der Aktie | Ergebnis des Calls |
| absolut | prozentual | absolut | prozentual |
| 400,- DM | -200,- DM | -33,33 % | -40,- DM | -100,0 % |
| 500,- DM | -100,- DM | -16,67 % | -40,- DM | -100,0 % |
| 600,- DM | 0,- DM | 0,00 % | -40,- DM | -100,0 % |
| 700,- DM | 100,- DM | 16,67 % | 60,- DM | 150,0 % |
| 800,- DM | 200,- DM | 33,33 % | 160,- DM | 400,0 % |
Fazit: Das Interessante an einem Call ist sein Hebeleffekt. Steigt der Aktienkurs von 600,- DM auf
800,- DM, was immerhin einer Wertsteigerung von 33,33 % entspricht, dann steigt der Wert des Optionsscheins in
derselben Zeit von 40,- DM auf 160,- DM, was einer Steigerung von 300 %(!) entspricht. In diesem Fall hat
der OS einen Hebel von 300 % / 33,33 % = 9.
Warnung: Optionsscheine gehören nicht in die Hände von Einsteigern, auch wenn Gewinne von 300 %
noch so verführerisch klingen. Selbst Halbprofis haben manchmal Schwierigkeiten, die Bedingungen von bestimmten
Optionsscheinen zu verstehen. Es haben sich nämlich noch keine standardisierten Rechtsvorschriften für diese
in Deutschland noch recht junge Anlageform herausgebildet. Um so wichtiger ist die sorgfältige Prüfung der
Emissions- und Verkaufsprospekte, die oft nicht aussagekräftig sind und entscheidende Angaben im Kleingedruckten
verbergen oder völlig weglassen. Von der Verständlichkeit der meist englischen Fachausdrücke ganz zu
schweigen. Es gibt so viele Spiel- und Abarten von Optionsscheinen (Cool-, Capped-, BLOC-,
Power-Warrants etc.), daß man sie schier nicht mehr überschauen kann. Und jede Variante hat ihre
eigenen Spielregeln. So darf man manche Optionsschein z.B. jederzeit während der Laufzeit wieder verkaufen
(American Style), andere nur an einem ganz bestimmten Tag (European Style). Aber eines haben
alle Optionsscheine gemeinsam: neben der Chance auf hohe Gewinne hat man auch eine nicht geringe "Chance" einen
Totalverlust(!) zu erleiden.
Nehmen wir an, jemand kauft eine Aktie für 600,- DM und will sie gleichzeitig für die Zukunft gegen
Kursverluste absichern. Zu diesem Zweck kauft er einen Put und bezahlt dafür zunächst einen Preis von
24,- DM. Damit erwirbt er das Recht, seine Aktie zu einem Preis von 600,- DM bis zum Jahresende verkaufen zu
dürfen. Wenn der Aktienkurs unter 576,- DM fällt, macht sich der OS bezahlt. Steigt der Aktienkurs
dagegen, dann ist der OS wertlos, denn dann kann er seine Aktie auch ohne OS für einen besseren Preis verkaufen.
Betrachten wir die Wirkungsweise des Puts bei verschiedenen Aktienkursen:
Kurs der Aktie bei Fälligkeit | Ergebnis der Aktie (allein) | Ergebnis von Put + Aktie |
| absolut | prozentual | absolut | prozentual |
| 800,- DM | 200,- DM | 33,33 % | 176,- DM | 29,33 % |
| 700,- DM | 100,- DM | 16,67 % | 76,- DM | 12,66 % |
| 600,- DM | 0,- DM | 0,00 % | -24,- DM | -4,00 % |
| 500,- DM | -100,- DM | -16,67 % | -24,- DM | -4,00 % |
| 400,- DM | -200,- DM | -33,33 % | -24,- DM | -4,00 % |
Fazit: Während die Aktie bei einem Kursrückgang bis auf 400,- DM 33,33 % eingebüßt
hat, haben Aktie und OS zusammen nur einen geringen Verlust von 4 % erlitten. In diesem Fall kann man sich den
Preis für den OS als eine Art Versicherungsprämie gegen Kursrückschläge vorstellen.
Randbemerkung: Es gibt auch ganz kesse Spekulanten, die mit Puts spekulieren. Die kaufen Puts, ohne die
entsprechende Aktie zu besitzen (Leerverkäufe) und hoffen dann auf fallende Kurse, damit sie die Aktie, die sie zu
einem festen Preis zu verkaufen beabsichtigen, möglichst günstig erwerben können.
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