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Wertpapiere - die Grundlage der Fonds

17: Wertpapiere - die Grundlage der Fonds

17.1: Aktien

Es würde den Rahmen dieses Leitfadens sprengen, wenn ich alle Details rund um die Aktienanlage vermitteln wollte. Für diejenigen, die nicht genau wissen was eine Aktie eigentlich ist, muß deshalb die folgende Kurzbeschreibung ausreichen.

Eine Aktie ist ein Teilhaberpapier an einem Unternehmen. Der Besitzer dieses Papiers - der Aktionär - ist Miteigentümer der Aktiengesellschaft. Er hat, wenn die Aktiengesellschaft eine Dividende zahlt, Anrecht auf die Ausschüttung und darf bei der jährlichen Hauptversammlung über die Zukunft des Unternehmens mitbestimmen.

Von deutschen Aktiengesellschaften werden hauptsächlich zwei verschiedene Aktientypen ausgegeben: Stammaktien und Vorzugsaktien. Die Vorzugsaktie hat gegenüber der Stammaktie den Vorteil, daß für sie eine höhere Dividende ausgeschüttet wird. Der Preis für diese bevorzugte Behandlung besteht im Verzicht des Stimmrechts bei der Hauptversammlung.

17.1.1: Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Grundkapital aus Aktien besteht. Um diesen Sachverhalt zu kennzeichnen, steht hinter dem Namen des Unternehmens zusätzlich das Kürzel AG für "Aktiengesellschaft". Bei der Rechtsform einer Aktiengesellschaft haften die Aktionäre nur mit ihrer Einlage, dem Nennwert der Aktie. In Deutschland gibt es mehr als 3.000 Aktiengesellschaften, die aber längst nicht alle ihre Aktien an den Wertpapierbörsen handeln lassen.

17.1.2: Dividende

Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den das Unternehmen einmal im Jahr an die Aktionäre ausschüttet. Irgend jemand hat einmal scherzhaft formuliert: "Die Dividende ist der Teil des Unternehmensgewinns, den der Vorstand beim besten Willen nicht mehr vor den Aktionären verstecken kann." Da die Dividendenzahlung die Substanz des Unternehmens schmälert, würde der Aktienkurs am Tag der Ausschüttung exakt um die Höhe der gezahlten Dividende zurückgehen, falls an diesem Tag keine anderen Faktoren den Aktienkurs beeinflussen würden.

Die Dividende erhalten die Aktionäre in Deutschland nach der jährlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft.

17.1.3: Hauptversammlung

Einmal im Jahr treffen sich alle Aktionäre einer Aktiengesellschaft zur Hauptversammlung. Die Hauptversammlung entscheidet über wichtige, grundsätzliche Schritte des Unternehmens, über die Neuwahl des Aufsichtsrates, die Verwendung des Bilanzgewinns, aber auch über die Auflösung einer AG.

Festverzinsliche Wertpapiere

17.2: Festverzinsliche Wertpapiere

"Festverzinsliche Wertpapiere" ist der Sammelbegriff für Anleihen, Obligationen, Pfandbriefe und Schuldverschreibungen. Im folgenden werde ich der Einfachheit halber meistens den Begriff Anleihe verwenden.

Eine Anleihe ist im Prinzip nichts anderes als eine Art Schuldschein. Wenn im privaten Bereich ein Bruder sich von seiner Schwester für eine gewisse Zeit Geld leihen möchte, dann könnte das vielleicht so aussehen: Er pumpt sich von ihr z.B. 10.000,- DM und verspricht, das Geld nach genau fünf Jahren zurückzuzahlen. Die Schwester besteht aber darauf, für dieses Darlehen Zinsen zu erhalten. Schließlich hätte sie das Geld, wenn sie es noch zur Verfügung hätte, z.B. auf ein Sparbuch einzahlen können und hätte dafür von der Bank Zinsen kassiert. Diesen Zinsausfall soll ihr der Bruder nun ausgleichen. Man einigt sich schließlich darauf, daß der Bruder seiner Schwester an jedem Jahrestag des Geschäftsabschlusses z.B. 4 % der ausgeliehenen Summe, also 400,- DM Zinsen zahlt. Am Ende der Laufzeit, sprich nach fünf Jahren, soll dann neben der letzten Zinsrate auch die Schuldsumme in Höhe von 10.000,- DM zurückgezahlt werden. Und wenn man dem ganzen Geschäft jetzt einen etwas offizielleren Charakter geben möchte, dann schließt man einen Vertrag, in dem genau aufgeführt wird, an welchem Datum die Zinszahlungen zu erfolgen haben und wann das Darlehen schließlich zurückgezahlt werden muß.

Nichts anderes ist eine Anleihe. Auch sie stellt quasi einen Vertrag dar, in dem die Modalitäten für das Darlehen genau festgelegt ist. Der einzige Unterschied besteht darin, daß sich das Ausleihen von Geld nicht mehr im privaten Bereich abspielt, sondern mehr oder weniger öffentlich. Wenn sich staatliche Institutionen, Banken oder Industrieunternehmen Geld ausleihen wollen, dann können sie Anleihen herausgeben, die jeder Geldanleger kaufen kann. Damit wird z.B. eine Bank zum Schuldner und der Geldanleger zum Gläubiger. Der Schuldner, das ist der Herausgeber einer Anleihe, wird im fachchinesisch auch als Emittent bezeichnet.

17.2.1: Die Verzinsung von Anleihen

Die Höhe der Zinsen, die für eine Anleihe gezahlt werden, richtet sich nach dem aktuellen Zinsniveau. Im Januar 1991 hat man z.B. für 10jährige DM-Anleihen im Durchschnitt ca. 9,1 % Zinsen erhalten, im September 1997 aber nur noch ca. 5,1 %. Deshalb lautet eine goldene Regel: Wenn das Zinsniveau hoch ist, sollte man sich die hohen Zinsen möglichst lange sichern, d.h. in lange Laufzeiten investieren. Bei einer Niedrigzinsphase entsprechend in kurze Laufzeiten.

Ein Maßstab für die Höhe der aktuellen DM-Zinsen ist die sogenannte Umlaufrendite. Sie gibt an, wieviel Zinsen momentan im Durchschnitt für DM-Anleihen mit einer Laufzeit von 10 Jahren gezahlt werden. Den aktuellen Stand der Umlaufrendite kann man manchen Tageszeitungen, speziellen Fernsehsendungen oder dem Videotext von ARD und ZDF auf Tafel 412 entnehmen.

17.2.2: Der Handel von Anleihen

Im oben beschriebenen Beispiel mit den beiden Geschwistern kann möglicherweise die Situation auftreten, daß die Schwester, die ihrem Bruder das Geld geliehen hat, in eine Notsituation kommt und nun selbst Geld braucht. Dann könnte sie sich theoretisch das Geld dadurch beschaffen, daß sie den Vertrag, der nichts anderes als ein Schuldschein ist, an eine dritte Person (z.B. den Vater) weiterverkauft. Damit würde sie alle Forderungen, die sie gegenüber ihrem Bruder hat, an den Vater abtreten. Der Bruder müßte also zukünftig alle Zinszahlungen und am Ende auch die gesamte Schuldsumme in Höhe von 10.000,- DM an den Vater zurückbezahlen. Was man im privaten Bereich als "verkaufen bzw. kaufen von Schuldscheinen" bezeichnen könnte, das ist im öffentlichen Bereich der Börsenhandel.

Die meisten Anleihen werden an der Börse gehandelt, d.h. man muß nicht von Anfang an dabei sein, wenn eine neue Anleihe herausgegeben (Fachausdruck: "emittiert") wird, sondern kann auch noch später einsteigen.

Neben den an der Börse gehandelten Anleihen gibt es auch solche, die nicht gehandelt werden. Und unter denen gibt es wiederum welche, die man vor dem Ende der Laufzeit zurückgeben kann und solche, bei denen das nicht möglich ist. Zur ersten Sorte zählen u.a. die schon fast legendären  Bundesschatzbriefe.

17.2.3: Der Kurswert von Anleihen

Wenn man Anleihen an der Börse kaufen will, muß man meistens einen anderen Preis dafür bezahlen als zum Zeitpunkt der Emission, weil sich die Zinslandschaft in der Zwischenzeit geändert haben dürfte. Wenn eine 5 %-Anleihe mit einer Schuldsumme von 100,- DM pro Stück auf den Markt kommt, zahlt der Anleger zum Zeitpunkt der Emission dafür genau 100,- DM, d.h. der Anleger leiht dem Schuldner die 100,- DM. Steigt nach einiger Zeit das allgemeine Zinsniveau, dann steigen auch die Renditen der neu emittierten Anleihen auf z.B. 5,5 %. Als Anleger ist man dann natürlich an einer neuen Anleihe interessiert, weil die höhere Zinsen bringt. Das heißt, wenn man die alte Anleihe verkaufen will, kriegt man sie für einen Preis von 100,- DM an der Börse nicht mehr los. Wenn man sie unbedingt verkaufen will, dann muß man mit dem Preis also runtergehen. Bei einer Restlaufzeit beider Anleihen von z.B. 1 Jahr müßte man die alte Anleihe theoretisch für 99,52 DM an den Mann bringen können, weil sie dann die gleiche Rendite brächte wie die neue Anleihe.

Berechnungsansatz für den theoretischen Preis der alten Anleihe:

Kapital
vorher
(Kvor)
Kapital nachher
(Knach)
Rendite =
(Knach - Kvor) / Kvor
Neue Anleihe100 DM100 DM + 5,5 % x 100 DM5,5 %
Alte Anleihex DM100 DM + 5,0 % x 100 DM(100 DM x (1+5 %) - x DM)
x DM

Daraus folgt: Der theoretische Preis für die alte Anleihe ergibt sich aus:

100 DM x   1 + 5 % 
1 + 5,5 %
  = 100 DM x  1,05 
1,055
  =  99,526 DM

Zu diesem Preis ergibt sich für die alte Anleihe, die eine Nominalverzinsung (das ist der Zins, zu dem sich der Schuldner verpflichtet hat) von 5 % hat, eine effektive Rendite von 5,5 %.

Den Preis, mit dem eine Anleihe an der Börse gehandelt wird, nennt man den Kurswert der Anleihe, während man bei der zugrunde liegenden Schuldsumme (im obigen Beispiel: 100,- DM) vom Nennwert der Anleihe spricht. An diesem Beispiel sieht man, daß der Kurswert einer Anleihe bei steigenden Zinsen fällt. Umgekehrt steigt er bei fallenden Zinsen. Wichtig zu wissen ist außerdem, daß am Ende der Laufzeit genau die ursprünglich ausgeliehene Schuldsumme in Höhe von 100,- DM (also 100 % des Nennwertes) an den Gläubiger zurückgezahlt wird.

Fazit: An diesem Beispiel erkennt man die beiden wichtigsten Effekte, die es im Zusammenhang mit gehandelten Anleihen gibt:
  • Behält man eine Anleihe bis zum Ende der Laufzeit, dann kann man schon beim Kauf auf Heller und Pfennig ausrechnen, welche Rendite man erzielen wird. Neben den jährlichen Zinszahlungen kann man auch den Kursgewinn (bzw. -verlust) genau vorhersagen (Tilgung = 100 % des Nennwertes) und daraus die Gesamtrendite berechnen. Insofern besteht bei einer bis zum Laufzeitende gehaltenen Anleihe kein Kursrisiko.
  • Verkauft man eine gehandelte Anleihe hingegen vorzeitig, d.h. vor dem Ende der Laufzeit, dann bekommt man den aktuellen Kurswert dafür gezahlt. Dieser kann höher sein als der Nennwert - muß aber nicht. In einem solchen Fall kann die Rendite erst beim Verkauf des Wertpapiers ausgerechnet werden. Man geht beim vorzeitigen Verkauf also ein gewisses Risiko ein. Unter sehr ungünstigen Umständen kann es sogar zu einem Verlust kommen.

17.2.4: Stückzinsen

Beim Kauf von Anleihen spielen auch die sogenannten "Stückzinsen" für die Preisfindung einer Rolle. Was man darunter versteht, wird vielleicht am besten verständlich, wenn ich als Beispiel den Kauf von Bundesschatzbriefen heranziehe (Bundesschatzbriefe sind im Prinzip auch nichts anderes als spezielle Anleihen). In Abschnitt  "15.2.4: Kauf von Bundesschatzbriefen" habe ich u.a. geschrieben: "Nach der Auftragserteilung wird das Geld inklusive eventuell anfallender Stückzinsen vom Girokonto abgebucht und ein paar Tage später bekommt man eine Buchungsbestätigung von der Bundesschuldenverwaltung."

Obwohl Stückzinsen beim Kauf von Bundesschatzbriefen quasi in Rechnung gestellt werden, verbergen sich dahinter keine wirklichen Gebühren oder Abzüge - man verliert also nichts durch die Stückzinsen. Um das zu erklären, muß ich etwas weiter ausholen:

Nehmen wir an, jemand hätte am 23.7.1996 Bundesschatzbriefe des Typs A gekauft. Damals war die Serie 1996/7 aktuell. Diese Serie wurde am 1.6.1996 aufgelegt und mit dem gleichen Datum begannen die Zinsen zu laufen. Der jährliche Zinstermin in den nächsten Jahren ist folglich auch immer der 1.6. Da die Serie 1996/7 im ersten Jahr 3,25 % Zinsen einbringt, werden also an jeden Gläubiger, der z.B. für 10.000,- DM diesen Schatzbrieftyp gekauft hat, am 1.6.1997 glatte 325,- DM Zinsen ausbezahlt. Das wäre für jemanden, der erst am 23.7.1996 eingestiegen wäre, ein gutes Geschäft: 325,- DM für 313 Tage (23.7.96 bis 1.6.97) - das würde einer Rendite von 3,79 % pro Jahr entsprechen. Eigentlich dürfte man am 1.6.97 nur 278,70 DM (325,- DM x 313 Tage / 365 Tage) ausgezahlt bekommen, um auf eine Rendite von 3,25 % zu kommen.

In der Vor-Computerzeit hätte es auf jeden Fall einen riesigen Verwaltungsaufwand bedeutet, wenn man jedem, der nicht exakt zum Zinslaufbeginn gekauft hätte sondern ein paar Tage später, seine individuelle erste Zinszahlung hätte ausrechnen müssen. Deshalb behalf man sich mit folgendem Trick: Man zahlte an alle Zinsberechtigten die gleiche Summe, in unserem Beispiel also die 325,- DM, und schlug das, was man mit der ersten Zinszahlung evtl. zuviel auszahlen würde, beim Kauf direkt auf den Kaufpreis drauf. In unserem Beispiel hätte man für die Bundesschatzbriefe neben dem Nennwert von 10.000,- DM zusätzlich 46,30 DM an Stückzinsen für 52 Tage (1.6.96 bis 23.7.96) zahlen müssen, also insgesamt 10.046,30 DM. Am 1.6.97 hätte man dann die 325,- DM Zinsen ausgezahlt bekommen und wenn man diese mit den bezahlten Stückzinsen in Höhe von 46,30 DM verrechnet, kommt man wieder auf die oben erwähnte gerechte Zinszahlung von 278,70 DM.

Heute, im Computerzeitalter, ist der Verwaltungsaufwand sicherlich kein Argument mehr für eine solche Vorgehensweise. Trotzdem wird heute immer noch so verfahren. Das hat auch seine Vorteile, z.B. bei der Abschätzung für den  Freistellungsauftrag. Bei der Anwendung der Stückzins-Methode weiß man ganz genau, daß man am 1.6.97 exakt mit 325,- DM an Zinsen zu rechnen hat. Auf diese Weise braucht man also nicht mehr nachzurechnen, für wieviel Kalendertage man Anspruch auf Zinszahlung hat.

Jetzt könnte jemand auf die Idee kommen und behaupten: "Ja, aber auf diese Weise wird dem Finanzamt vorgegaukelt, daß man 325,- DM Zinseinnahmen zu versteuern hätte, obwohl ich in Wirklichkeit (nach Abzug der Stückzinsen) nur 278,70 DM Zinsen eingenommen habe!" Das ist richtig. Für das Jahr 1997 muß man die 325,- DM versteuern. Aber im Jahr 1996 wurden 46,30 DM Stückzinsen gezahlt. Steuerlich sind Stückzinsen nichts anderes als negative Zinsen, das heißt man hätte bei der Steuererklärung für das Jahr 1996 die gezahlten Stückzinsen von den übrigen Zinseinnahmen dieses Jahres abziehen dürfen, womit wieder alles im Lot wäre.

17.2.5: Steuerlich interessante Anleihen

Unter steuerlichen Aspekten kann es sinnvoll sein, nach Anleihen Ausschau zu halten, die eine niedrige Nominalverzinsung und damit einen niedrigen Kurswert haben. Wenn man eine solche Anleihe nämlich bis zum Laufzeitende behält, dann muß man zwar die (niedrigen) Zinseinkünfte voll versteuern, der erzielte Kursgewinn (Differenz zwischen am Laufzeitende ausbezahltem Nennwert und dem Kurs, zu dem man die Anleihe gekauft hat) bleibt hingegen nach Ablauf der halbjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.

17.2.6: Die Zahlungsmoral von Schuldnern

Wenn man eine Anleihe kaufen will, dann wird man beim Vergleich der Angebote feststellen, daß sich die Renditen von Anleihen mit gleicher Restlaufzeit kaum voneinander unterscheiden. Sollte man auf eine Rendite stoßen, die sich positiv von den anderen abhebt, dann ist Vorsicht geboten. Wahrscheinlich handelt es sich dann um einen Schuldner, dessen Zahlungsmoral (Fachausdruck: "Bonität") fragwürdig ist. Unter Bonität versteht man die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines Schuldners, Zins- und Tilgungszahlungen zu den vereinbarten Terminen zurückzahlen zu können.

Im Gegensatz zur Einlagensicherung, wie wir sie für Spareinlagen bei der Bank kennen, gibt es bei Anleihen kein Sicherungssystem, das Anleger vor Verlusten schützt. Ist ein Schuldner wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten zahlungsunwillig oder geht gar in Konkurs, trägt der Anleger das Risiko.

Deshalb gibt es unabhängige Ratingagenturen, die die Bonität von Schuldnern ständig überprüfen. Die bekanntesten Agenturen dieser Art sind  Moody's und  Standard & Poor's. Die Beurteilungen (Fachausdruck: "Ratings") dieser beiden Agenturen finden potentielle Anleihenkäufer z.B. im Börsenteil der Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt oder im Statistikteil der Zeitschrift BörseOnline. Die Ratings reichen dabei von "Triple-A" (Dreifach-A: beste Bonität) bis "D" (mangelnde Zahlungsfähigkeit). Dazwischen gibt es mehrere Abstufungen:

Rating-Abstufungen von ...
Moody'sStandard & Poor's
AaaAAA
Aa1Aa2Aa3AA+AAAA-
A1A2A3A+AA-
Baa1Baa2Baa3BBB+BBBBBB-
Ba1Ba2Ba3BB+BBBB-
B1B2B3B+BB-
Caa1Caa2Caa3CCC+CCCCCC-
Ca1Ca2Ca3CC+CCCC-
C1C2C3C+CC-
 DDD ... D

Hochentwickelte Industrieländer wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland werden mit dem besten Rating (Triple-A) eingestuft. Milliardenschwere Banken oder Industriekonzerne werden ebenfalls noch ziemlich gut beurteilt (Aa bzw. AA). Schuldtitel der Stufe A bis Baa bzw. A bis BBB haben noch gute bis mittlere Qualität. Bis zur magischen Stufe Baa3 bzw. BBB- kann man noch mit einigermaßen ruhigem Gewissen investieren. Dagegen gelten Anleihen mit einem Rating von Ba1 bzw. BB+ oder schlechter als spekulativ. Bei der Stufe C wird es schließlich ganz heikel und D ist sowieso jenseits von gut und böse.

Je schlechter die Kreditwürdigkeit eines Schuldners eingestuft wird, desto höhere Zinsen muß er dem Anleger anbieten, damit ihm dieser sein Geld leiht. Solche Schuldner haben dann eben einen Risikozuschlag zu zahlen.


Optionsscheine

17.3: Optionsscheine

Analog zur Aktienanlage kann man auch bei Optionsscheinen nicht alle Details in 3 Sätzen erklären. Damit ein Einsteiger trotzdem eine grobe Vorstellung von dem bekommt, um was es dabei geht, beschreibe ich die wichtigsten Zusammenhänge ganz knapp. Aber eines kann ich vorweg jetzt schon sagen: Optionsscheine sind ganz heiße Kisten und für Einsteiger absolut tabu!

Mit dem Kauf eines Optionsscheins (englisch: "Warrant") erwirbt man das Recht, einen zugrunde liegenden Basiswert zu einem schon zum Kaufzeitpunkt festgesetzten Preis irgendwann in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Bei einem Optionsschein (Abkürzung: "OS"), der ein Verkaufsrecht verbrieft, spricht man von einem Put und bei einem OS, der zum Kauf berechtigt, spricht man von einem Call.

Optionsscheine können natürlich auch gehandelt werden. Ihr Preis richtet sich dabei u.a. nach dem Inneren Wert des Optionsscheins, d.h. wie groß der Vorteil des OS zum Erwerb des Basiswertes gegenüber einem Direktkauf/-verkauf ist.

Der zugrundeliegende Basiswert ist meistens eine Währung, eine Aktie oder ein Index. Es gibt aber noch weitere Basiswerte (Rohstoffe, etc.).

Calls werden meistens dafür verwendet, durch Ausnutzung ihres Hebeleffektes hohe Gewinne zu erzielen. Puts werden dagegen oft eingesetzt, um ein Depot gegen Kursverluste abzusichern. Puts bieten auf der anderen Seite aber auch die Möglichkeit, entgegen dem Trend bei rückläufigen Märkten Gewinne zu erzielen.

Wer mehr über Optionsscheine wissen will, dem empfehle ich als Einstieg in die teilweise recht komplexe Materie den  Leitfaden für die Optionsscheinanlage von  Trinkaus & Burkhardt.

17.3.1: Calls

Betrachten wir zuerst einen Aktien-Call. Nehmen wir an, der Käufer eines solchen OS bezahlt dafür zunächst einen Preis von 40,- DM und erwirbt damit das Recht, eine bestimmte Aktie zu einem Preis von 600,- DM bis zum Jahresende kaufen zu dürfen. Der Käufer spekuliert damit natürlich auf steigende Aktienkurse. Erst wenn der Aktienkurs auf über 640,- DM klettert, macht sich sein Optionsschein bezahlt. Man spricht in diesem Fall auch davon, daß der Innere Wert des OS steigt oder der OS mehr oder weniger tief im Geld steht. Fällt der Aktienkurs unter 600,- DM, dann ist der Optionsschein praktisch wertlos, denn wer kauft einem schon das Recht ab, eine Aktie zu einem Preis von 600,- DM kaufen zu dürfen, wenn er sie im freien Handel billiger bekommt? In diesem Fall ist der Innere Wert ins Negative abgerutscht oder man sagt auch, der OS ist aus dem Geld. Betrachten wir einmal die Wirkungsweise des Calls bei verschiedenen Aktienkursen unter der Annahme, daß der Kurswert der Aktie zum Kaufzeitpunkt des OS bei 600,- DM lag:

Kurs der
Aktie bei
Fälligkeit
Ergebnis der AktieErgebnis des Calls
absolutprozentualabsolutprozentual
400,- DM-200,- DM-33,33 %-40,- DM-100,0 %
500,- DM-100,- DM-16,67 %-40,- DM-100,0 %
600,- DM0,- DM0,00 %-40,- DM-100,0 %
700,- DM100,- DM16,67 %60,- DM150,0 %
800,- DM200,- DM33,33 %160,- DM400,0 %

Fazit: Das Interessante an einem Call ist sein Hebeleffekt. Steigt der Aktienkurs von 600,- DM auf 800,- DM, was immerhin einer Wertsteigerung von 33,33 % entspricht, dann steigt der Wert des Optionsscheins in derselben Zeit von 40,- DM auf 160,- DM, was einer Steigerung von 300 %(!) entspricht. In diesem Fall hat der OS einen Hebel von 300 % / 33,33 % = 9.

Warnung: Optionsscheine gehören nicht in die Hände von Einsteigern, auch wenn Gewinne von 300 % noch so verführerisch klingen. Selbst Halbprofis haben manchmal Schwierigkeiten, die Bedingungen von bestimmten Optionsscheinen zu verstehen. Es haben sich nämlich noch keine standardisierten Rechtsvorschriften für diese in Deutschland noch recht junge Anlageform herausgebildet. Um so wichtiger ist die sorgfältige Prüfung der Emissions- und Verkaufsprospekte, die oft nicht aussagekräftig sind und entscheidende Angaben im Kleingedruckten verbergen oder völlig weglassen. Von der Verständlichkeit der meist englischen Fachausdrücke ganz zu schweigen. Es gibt so viele Spiel- und Abarten von Optionsscheinen (Cool-, Capped-, BLOC-, Power-Warrants etc.), daß man sie schier nicht mehr überschauen kann. Und jede Variante hat ihre eigenen Spielregeln. So darf man manche Optionsschein z.B. jederzeit während der Laufzeit wieder verkaufen (American Style), andere nur an einem ganz bestimmten Tag (European Style). Aber eines haben alle Optionsscheine gemeinsam: neben der Chance auf hohe Gewinne hat man auch eine nicht geringe "Chance" einen Totalverlust(!) zu erleiden.

17.3.2: Put-Absicherung

Nehmen wir an, jemand kauft eine Aktie für 600,- DM und will sie gleichzeitig für die Zukunft gegen Kursverluste absichern. Zu diesem Zweck kauft er einen Put und bezahlt dafür zunächst einen Preis von 24,- DM. Damit erwirbt er das Recht, seine Aktie zu einem Preis von 600,- DM bis zum Jahresende verkaufen zu dürfen. Wenn der Aktienkurs unter 576,- DM fällt, macht sich der OS bezahlt. Steigt der Aktienkurs dagegen, dann ist der OS wertlos, denn dann kann er seine Aktie auch ohne OS für einen besseren Preis verkaufen. Betrachten wir die Wirkungsweise des Puts bei verschiedenen Aktienkursen:

Kurs der
Aktie bei
Fälligkeit
Ergebnis der Aktie
(allein)
Ergebnis von
Put + Aktie
absolutprozentualabsolutprozentual
800,- DM200,- DM33,33 %176,- DM29,33 %
700,- DM100,- DM16,67 %76,- DM12,66 %
600,- DM0,- DM0,00 %-24,- DM-4,00 %
500,- DM-100,- DM-16,67 %-24,- DM-4,00 %
400,- DM-200,- DM-33,33 %-24,- DM-4,00 %

Fazit: Während die Aktie bei einem Kursrückgang bis auf 400,- DM 33,33 % eingebüßt hat, haben Aktie und OS zusammen nur einen geringen Verlust von 4 % erlitten. In diesem Fall kann man sich den Preis für den OS als eine Art Versicherungsprämie gegen Kursrückschläge vorstellen.

Randbemerkung: Es gibt auch ganz kesse Spekulanten, die mit Puts spekulieren. Die kaufen Puts, ohne die entsprechende Aktie zu besitzen (Leerverkäufe) und hoffen dann auf fallende Kurse, damit sie die Aktie, die sie zu einem festen Preis zu verkaufen beabsichtigen, möglichst günstig erwerben können.



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