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| Welche Arten von Fonds gibt es? |
4: Welche Arten von Fonds gibt es?
Man kann Fonds auf verschiedene Art und Weise in Kategorien einteilen. Da wäre zuerst einmal die Unterscheidung
nach Anlagerichtlinien. Die Anlagerichtlinien legen fest, in welche Werte das Geld der Anleger
investiert wird (Aktien, Anleihen, Immobilien, etc.). Diese Unterteilung ist sicher die wichtigste, denn von den
Anlagerichtlinien hängt das ab, was den Anleger am meisten interessiert, nämlich die Wertentwicklung des
Fonds. Deswegen wird man sich bei der Fondsauswahl (fast) ausschließlich für diese Unterteilung
interessieren.
Daneben kann man Fonds auch in verwaltungstechnische Kategorien unterteilen (Tradingfonds,
ausschüttende Fonds etc.). Diese Kategorien beeinflussen die Wertentwicklung eines Fonds überhaupt
nicht - oder höchstens minimal (Ausnahme: geschlossene Fonds). Deshalb spielt diese Unterteilung allenfalls
in Ausnahmefällen bei der Kaufentscheidung eine Rolle. Trotzdem erkläre ich weiter unten die wichtigsten
verwaltungstechnischen Kategorien, damit der Einsteiger weiß was gemeint ist, wenn z.B. vom einem
"thesaurierenden" Fonds die Rede ist.
Man unterscheidet im wesentlichen die Fondsarten Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds und Geldmarktfonds. Diese
Hauptkategorien unterscheiden sich in der Definition ihrer jeweiligen Anlagerichtlinien: Ein Aktienfonds investiert
z.B. hauptsächlich in Aktien, ein
Rentenfonds in Anleihen (d.h.
festverzinsliche Wertpapiere), ein Immobilienfonds in gewerbliche oder Wohnimmobilien und ein Geldmarktfonds in schnell
verkaufbare Zinspapiere mit sehr kurzen Restlaufzeiten.
- Einsteiger, die mit der Fonds-Terminologie noch nicht so vertraut sind, haben bei Fonds ausländischer
Fondsgesellschaften möglicherweise Schwierigkeiten, die Fondsart am Namen zu erkennen. Deshalb schiebe ich an
dieser Stelle eine Lektion Englisch ein:
- Aktienfonds = "Stock Fund" oder "Equity Fund"
- Wachstumsfonds = "Growth Fund" (Aktienfonds, bei denen die ertragsreiche Komponente besonders herausgestellt
werden soll)
- Rentenfonds = "Bond Fund" oder "Yield" (für "Rendite")
- Gemischter Fonds = "Balanced Fund"
- Große Unternehmen = "Blue Chips"
- Kleine Unternehmen = "Small Companies" oder "Small Caps"
- Weltweit = "Global"
Aktienfonds sind etwas für Anleger, die bereit sind ein gewisses Risiko einzugehen. Wenn man von den Future- und
Optionsscheinfonds absieht, haben sie unter den Fonds zweifelsohne die größte Kurs-Schwankungsbreite. Das
liegt daran, daß der Kurswert von Aktien von vielen Faktoren abhängig ist: Unternehmensgewinne, Konjunktur,
Zinsen, Währungen, Spekulationen, Psychologie, etc. Dennoch wird den Aktienfonds nachgesagt, daß sie auf
lange Sicht (je länger, desto wahrscheinlicher) die höchsten Renditen abwerfen.
Aktienfonds lassen sich in viele Unterkategorien unterteilen. So können z.B. die Anlagerichtlinien eines
Aktienfonds vorschreiben, daß nur Aktien einer bestimmten Region gekauft werden dürfen: USA, Europa,
Deutschland oder Schwellenländer (Fachausdruck: "Emerging Markets"). Neben diesen sogenannten Regionen-
oder Länderfonds gibt es u.a. auch Branchenfonds, deren Anlagerichtlinien vorschreiben,
z.B. nur in Technologie-, Telekommunikations-, Pharma- oder Rohstoffaktien zu investieren. Dem Einfallsreichtum der
Fondsgesellschaften sind in dieser Hinsicht keine Grenzen gesetzt und jedes Jahr werden x neue Fonds aufgelegt,
die den Geschmack der Anleger treffen sollen.
Ausführliche Informationen zu Aktienfonds enthält das Kapitel "5: Prinzipielles über Aktienfonds".
Rentenfonds sind risikoärmer als Aktienfonds, aber keinesfalls risikolos. Die Schwankungsbreite von Rentenfonds
ist deutlich niedriger als bei Aktienfonds, weil der Kurswert von Anleihen ausschließlich vom aktuellen
Zinsumfeld abhängt. Lediglich das Wechselkursverhältnis (bei Rentenfonds mit Fremdwährungsanleihen) und
die Zahlungsmoral der Schuldner (bei Rentenfonds mit Risikoanleihen) können den Kurs zusätzlich beeinflussen.
Bei günstigem Umfeld, d.h. wenn das Zinsniveau schnell und deutlich fällt, kann die Rendite eines Rentenfonds
kurzfristig über der Rendite von renommierten Aktienfonds liegen.
Auch bei Rentenfonds gibt es Unterkategorien - wenn auch bedeutend weniger als bei Aktienfonds. Das liegt halt
daran, daß es nur eine begrenzte Anzahl von Währungen auf der Welt gibt (wovon einige noch miteinander
gekoppelt sind) und noch weniger, in denen man sein Geld anlegen möchte.
Ausführliche Informationen zu Rentenfonds enthält das Kapitel "6: Prinzipielles über Rentenfonds".
Offene Immobilienfonds haben eine sehr geringe Schwankungsbreite und gelten als sehr sichere Geldanlage. Wenn man die
Wertentwicklungs-Kurve eines solchen Fonds aufmalt, kommt fast eine stetig ansteigende Gerade heraus. Allerdings
muß man sich in Zeiten rückläufiger Immobilien- und Mietpreise mit einer Rendite zufrieden geben, die
nur knapp über Sparbuchniveau liegt. Selbst bei einem boomendem Immobilienmarkt hält sich der Wertzuwachs in
Grenzen. Schnelle und hohe Gewinne lassen sich mit einem Immobilienfonds nicht erzielen. Somit kann man offene
Immobilienfonds getrost in die Kategorie der soliden und konservativen Geldanlageformen einreihen.
Weitere Informationen zu offenen Immobilienfonds enthält das Kapitel "7: Prinzipielles über offene Immobilienfonds".
Geldmarktfonds sind nicht für eine längerfristige Geldanlage konzipiert, sondern um überschüssiges
Kapital kurzfristig zu parken. Insofern sind sie als eine Alternative zu Sparbuch, Festgeld- oder Tagesgeldkonto
anzusehen. Die Rendite wird nur von den kurzen Zinsen beeinflußt. Wenn sich diese nicht ändern, dann ist die
Wertentwicklungs-Kurve praktisch eine stetig ansteigende, saubere Gerade. Geldmarktfonds haben ein minimalstes
Risiko, weil nur in Festgeldern und kurzfristigen, handelbaren Finanzmitteln wie z.B. Geldmarktpapieren angelegt wird.
Für Geldmarktfonds wird in der Regel kein Ausgabeaufschlag verlangt.
Eng verwandt mit den Geldmarktfonds sind die geldmarktnahen Fonds. Sie investieren mindestens
51 % des Fondsvermögens in Anleihen mit kurzer Restlaufzeit, den Rest in Festgeld und Geldmarktpapieren.
Gemischte Fonds sind ein Zwischending aus Aktien- und Rentenfonds. Die Anlagerichtlinien erlauben es dem Fondsmanager,
sowohl in Aktien als auch in Anleihen zu investieren. In guten Börsenzeiten wird der Fondsmanager den Aktienanteil
erhöhen und in schlechten Börsenzeiten darf er auf die sicheren Anleihen ausweichen. Somit gehören
gemischte Fonds zu den sehr flexiblen Anlageinstrumenten und stellen vom Charakter her eine kleine
Vermögensverwaltung für den Anleger dar.
Seit April 1998 sind in Deutschland die Altersvorsorge-Sondervermögen
(AS-Fonds) zugelassen1. Diese neue Fondsart wird auch manchmal als "Pensionsfonds" bzw.
"Pensions-Sondervermögen" bezeichnet. Mit den ausdrücklich auf die Zukunftssicherung zugeschnittenen
AS-Fonds will der Staat sowohl die betriebliche als auch die private Altersvorsorge fördern. Mit den
AS-Fonds können beide Vorsorgearten miteinander verschmolzen werden, da sowohl Arbeitgeber als auch
Arbeitnehmer in den gleichen Fonds einzahlen können.
1) Nach Abschluß der Genehmigungsverfahren beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Berlin
dürften die ersten Fonds dieser Art ab Sommer 1998 verfügbar sein.
- Für diese neuen Fonds wurden zum ersten Mal die Anlagerichtlinien einer Fondsart in einem Gesetz verankert.
Diese Richtlinien stellen Sachwerte in den Vordergrund. Erstmals dürfen Aktien und Immobilien
gemeinsam in einem Investmentfonds gehalten werden. Das Anlageziel von AS-Fonds ist die Sicherung eines
angemessenen Alterversorgungs-Niveaus mit geringem Aufwand und größtmöglicher Sicherheit. Um das
zu erreichen hat der Gesetzgeber u.a. folgendes vorgeschrieben:
- Anlage in Aktien: mindestens 21 %, aber höchstens 75 %
- Anlage in Immobilien: höchstens 30 %
- Anlage in Fremdwährungen: höchstens 30 %
- Stille Beteiligungen: höchstens. 30 %
- Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten (Futures, Optionen,
Optionsscheine) nur für Absicherungszwecke, nicht aber zur Spekulation.
-
Thesaurierung der Erträge ist Pflicht, damit sich der Zinseszinseffekt über einen
längeren Zeitraum voll auswirken kann.
- Wenn man einen
Sparplan auf der Basis
eines AS-Fonds abschließen will, dann muß man mindestens 18 Jahre lang oder bis zur Vollendung
des 60. Lebensjahrs regelmäßig in den Fonds einzahlen.
Für die private Altersvorsorge stellt diese Fondsart meiner Meinung nach keine
revolutionäre Neuerung dar. Ein ähnlich zugeschnittenes Altersvorsorgemodell mit ähnlichen
Renditeaussichten und vergleichbarer Sicherheit kann der Privatanleger auch mit herkömmlichen Investmentfonds
realsieren. Dazu braucht er nur einen Aktienfonds-Sparplan mit einem Immobilienfonds-Sparplan zu kombinieren.
- Für die betriebliche Altersvorsorge schätze ich die Bedeutung der AS-Fonds dagegen
höher ein. Bisher boten die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern meistens eine Firmenrente an oder schlossen eine
Kapital-Lebensversicherung für sie ab. Mit den AS-Fonds bekommen sie nun eine renditestarke Alternative
in die Hand, von der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren können:
- Der Arbeitgeber braucht keine bestimmte Versorgungszusage mehr für das Rentenalter zu machen, sondern kann
feste monatliche Beträge zugunsten des Arbeitnehmers in den Fonds einzahlen. Damit braucht er sich über
die spätere Kostenbelastung durch Rentenansprüche nicht mehr den Kopf zu zerbrechen, d.h. die
langfristige Kostenstruktur des Unternehmens wird wesentlich überschaubarer.
- Jeder Arbeitnehmer kann sich seinen AS-Fonds selbst aussuchen. Damit kann er zu einem gewissen Teil die
Rendite seiner betrieblichen Altersvorsorge selbst beeinflussen. Bei Betriebsrenten hat der Arbeitnehmer dagegen
keine Wahlmöglichkeit. Hier muß er das akzeptieren, was ihm der Arbeitgeber quasi "auf's Auge
drückt".
- AS-Fonds sind transparent, d.h. der Arbeitnehmer kann sich jederzeit einen überblick über den
augenblicklichen Stand seiner Zusatzrente verschaffen.
- AS-Fonds sind vergleichbar. Diese Vergleiche darf man zwar nicht ohne weiteres in die Zukunft projizieren, aber
zumindest kann der Arbeitnehmer grob beurteilen, wie rentabel seine Altersvorsorge ist. Bei Betriebsrenten weiß
der Arbeitnehmer oftmals nicht, wie er die Rentabilität seiner Firmenrente einstufen soll, weil ihm die
Vergleichsmöglichkeiten fehlen.
- AS-Fonds erfordern keinen großen Verwaltungsaufwand. Der bei Betriebsrenten anfallende Verwaltungsaufwand
ist mit ein Grund dafür, weshalb der Arbeitnehmer meistens erst nach einigen Jahren Betriebszugehörigkeit
rentenberechtigt ist. AS-Fonds könnten dazu beitragen, diese Wartezeit zu reduzieren oder sogar ganz
abzuschaffen.
- AS-Fonds sind flexibel. Man kann sie von einem Arbeitgeber zum nächsten "mitnehmen" und diesen die
Einzahlungen tätigen lassen. Bei häufigem Stellenwechsel läuft man deshalb nicht Gefahr, den
überblick über seine diversen Betriebsrenten ;-) zu verlieren.
Der Staat fördert AS-Fonds zur Zeit noch nicht, d.h. es gibt keine steuerlichen Vergünstigungen, wie
sie etwa Lebensversicherungen genießen. Es wird aber allgemein damit gerechnet, daß in der nächsten
Legislaturperiode im Rahmen der überarbeitung des Einkommensteuerrechts entsprechende Maßnahmen getroffen
werden. Trotzdem sollten steuerliche Aspekte bei langfristigen Anlagen zur Altersvorsorge immer eine untergeordnete
Rolle spielen, da sie sich jederzeit ändern können.
Jeder Aktienindex basiert auf einer
genau festgelegten Anzahl von Aktien. Bei der Berechnung der meisten Indizes werden diese Aktien ihrer Bedeutung
entsprechend gewichtet. Ein Indexfonds ist nun ein spezieller Aktienfonds, dessen Anlagerichtlinien vorschreiben,
daß das Fondsvermögen in alle Aktien des jeweiligen Aktienindex investiert wird. Die Aufteilung des
Fondsvermögens auf die einzelnen Wertpapiere muß sich dabei exakt an deren Gewichtung im Index orientieren.
Theoretisch müßte sich deshalb der Anteilspreis dieses Fonds genau parallel zum Indexstand entwickeln. Aber
meistens schneiden diese Fonds etwas schlechter ab als der betreffende Index. Das hängt zum einen mit den Unkosten
des Fonds zusammen und zum anderen damit, daß ein Fonds nie das ganze Fondsvermögen in Aktien investieren
darf. Ein Fonds muß immer etwas Barreserve in der Hinterhand behalten, um Anleger auszahlen zu können, die
ihre Anteile zurückgeben wollen. Diese zurückgehaltenen Barmittel sind nicht am Aktienmarkt investiert und
nehmen deswegen weder an Kurssteigerungen noch an Kursrückgängen teil.
Nicht jeder deutsche Aktienfonds, der das Wort "DAX" im Namen trägt, ist deswegen auch automatisch ein Indexfonds.
Diese Namensgebung wird auch oft für aktiv gemanagte Fonds verwendet, die selektiv in Aktien aus dem DAX investieren.
Das heißt aber noch lange nicht, daß sie alle Aktien des DAX im Portfolio haben und
erst recht nicht, daß dabei irgendeine Gewichtung beachtet wird.
- Obwohl mit den Garantiefonds eine eigenständige Anlagepolitik verfolgt wird, bilden sie keine eigene Haupt-,
sondern eine Unterkategorie. Garantiefonds sind nämlich von Haus aus Aktienfonds. Sie begrenzen das Risiko der
Aktienfonds, haben jedoch eine geringere Renditeerwartung als vergleichbare Fonds ohne Garantie zur Folge. Dabei
gilt: Je umfangreicher die Garantie, desto weniger profitiert der Fonds von den Kurssteigerungen an den
Aktienmärkten. Die Garantiezusagen werden durch den Einsatz derivater Anlageinstrumente (
Optionsscheine) gewährleistet. Die Garantien gelten
jeweils für ein Jahr und werden jährlich neu berechnet. Es gibt u.a. folgende Garantieformen:
-
Garantie eines Mindestrücknahmepreises: Der Anleger kann seine Anteile am Stichtag mindestens zu
einem vorher festgelegten Rücknahmepreis verkaufen.
-
Vollgarantie: Der Anleger bekommt am Stichtag mindestens sein eingesetztes Kapital (minus Gebühren)
zurück.
Wie solche Absicherungsstrategien prinzipiell funktionieren, kann in Abschnitt "17.3.2: Put-Absicherung" nachgelesen werden.
Altmeister Kostolany hält Garantiefonds übrigens nur für eine Irreführung der Anleger. Wer wissen
will, was er in der Zeitschrift Capital diesbezüglich zum besten gab, der kann das auf der
Detail-Seite "André
Kostolany's Kommentar zu Garantiefonds" nachlesen.
Ich vertrete eine andere Meinung als der Altmeister und rate speziell den Einsteigern nicht generell von Garantiefonds
ab. Als Anleger muß man sich aber darüber klar sein, daß man diese Garantie nicht geschenkt bekommt.
Die Absicherung wird vom Anleger selbst bezahlt und dieses Geld kann nicht am Aktienmarkt investiert werden. Deshalb
schneiden Garantiefonds bei steigenden Aktienmärkten immer schlechter ab als Fonds ohne
Garantie.
Weitläufig mit den Garantiefonds verwandt sind die Fonds mit Risikobegrenzung. Obwohl bei diesen
Fonds keine explizite Garantie ausgesprochen wird, kommen hier ebenfalls Put-Optionen zum Einsatz, um z.B. ein
gegenwärtiges hohes Kursniveau bestimmter Aktien nach unten abzusichern. Diese Fondsart sollte man jedenfalls
nicht mit den Garantiefonds verwechseln, denn wenn es z.B. im Kleingedruckten heißt: "Das Management wird
sich bemühen, die angestrebten Ziele zu erreichen, falls es der Markt zuläßt.", dann hat das
ganze mit Garantie nicht mehr viel zu tun.
Genauso wie die Garantiefonds bilden auch die Laufzeitfonds keine eigene Haupt-, sondern eine Unterkategorie bei den
Rentenfonds. Sie werden von vornherein nur für eine begrenzte Laufzeit aufgelegt und an deren Ende wieder
aufgelöst. Dieser Termin ist oft dem Namen des Fonds (z.B. "Europa Rendite 2008"), aber in jedem Fall dem
Fondsprospekt zu entnehmen. Das festgelegte Laufzeitende ermöglicht es dem Fondsmanager, nur solche Anleihen
auszuwählen, bei denen der Fälligkeitstermin in etwa mit dem Laufzeitende des Fonds zusammenfällt. Damit
wird für Anleger, die bis zum Laufzeitende investiert bleiben, das Kursrisiko überschaubar1. Man kann
die Laufzeitfonds also durchaus mit normalen Anleihen vergleichen. Der einzige Unterschied besteht eigentlich nur in der
für Fonds typischen Streuung des Fondsvermögens über viele verschiedene Wertpapiere.
1) Ausführliche Informationen über den Vorteil von bis zum Laufzeitende gehaltenen Anleihen
enthält der Abschnitt "17.2.3: Der Kurswert von Anleihen".
Anfangs ist ein Laufzeitfonds offen, d.h. jedermann kann beliebig viele Anteile des Fonds kaufen. Irgendwann gegen
Laufzeitende - eben dann, wenn sich der späte Einstieg nicht mehr lohnen würde - wird der Fonds
geschlossen, d.h. es werden keine neuen Anteile mehr ausgegeben. Wird der festgelegte Termin erreicht, dann werden alle
im Fonds enthaltenen Wertpapiere verkauft und der Erlös zusammen mit den bis dahin aufgelaufenen Erträgen an
die Anteilsinhaber ausgezahlt.
Obwohl diese Fonds nach einer bestimmten Zeit geschlossen werden, bleiben sie rechtlich
dennoch offene Fonds und dürfen nicht mit den wirklich geschlossenen Fonds (siehe
Abschnitt "4.3.2: Offene und geschlossene Fonds") in einen Topf geworfen werden.
Kurzläuferfonds gehören nicht zu den Laufzeitfonds, die nach einer bestimmten Zeit wieder aufgelöst
werden. Zum ihrem Namen kommen die Kurzläuferfonds deshalb, weil sie ausschließlich Anleihen mit kurzen
Restlaufzeiten von maximal 4 Jahren enthalten. Man kann also davon ausgehen, daß der Fondsmanager diese
Anleihen in der Regel bei Fälligkeit zum Nennwert zurückgeben kann. Damit wird das Risiko von Kursverlusten
umgangen und dem Fonds eine relativ sicher kalkulierbare Stabilität verliehen. Im Unterschied zu den
Laufzeitfonds, bei denen diese Stabilität auch besteht, wenn man den Fonds bis zum Laufzeitende behält, kann
die Wertbeständigkeit bei Kurzläuferfonds fortlaufend gewährleistet werden.
Diese Fonds investieren u.a. in Anleihen, die einen besonders niedrigen Kurswert aufweisen. Diese Anleihen zeichnen
sich nämlich durch eine vergleichsweise niedrige Nominalverzinsung aus. Das bedeutet, daß am Laufzeitende
die Erträge aus einem relativ großen Anteil (steuerfreier) Kursgewinne und aus einem
verhältnismäßig kleinen Anteil (steuerpflichtiger) Zinsen zusammengesetzt sind. Mehr Informationen zu
diesem Thema enthalten die Abschnitte "16.2: Kursgewinne" und "17.2.5: Steuerlich interessante Anleihen".
Manchmal wird diese Anlagestrategie auch mit den Anlagerichtlinien von Laufzeitfonds oder Kurzläuferfonds
gekoppelt.
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| Sachwert und Geldwert |
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Aktien- und Immobilienfonds sind Sachwerte. Das Gegenteil davon sind Geldwerte, zu
denen man neben den Rentenfonds auch Sparbücher, Anleihen und auch manche Versicherungen zählt. Der
Unterschied zwischen diesen beiden Kategorien wird besonders deutlich, wenn man in Gedanken eine Währungsreform
durchspielt:
Sollte unser Geld einmal zum Teufel gehen - was nützen mir dann noch 1.000,- DM auf dem Sparbuch? Was
nützt es mir, wenn ich jemandem 1.000,- DM geliehen habe und er versprochen hat, mir die 1.000,- DM
irgendwann einmal zurückzuzahlen? Und was nützt mir eine Versicherung, in die ich jahrelang Geld einbezahlt
habe und von der ich laut Vertrag z.B. mit Erreichen des Rentenalters 100.000,- DM ausgezahlt bekommen soll? Wenn
ich auf mein Recht poche, dann kann es höchstens passieren, daß ich die versprochenen Beträge
tatsächlich in "DM" erhalte. Da es diese Währung dann aber nicht mehr gibt, sind die vielen Scheine alle
wertlos, weil ich mir nichts mehr dafür kaufen kann. Eine Umstellung auf die neue Währung ist in all diesen
Fällen nicht vorgesehen. Wie hätte man das auch berücksichtigen sollen? Um vorher eine Art Umtauschkurs
festlegen zu können wären zumindest einige Informationen über die neue Währung nötig
gewesen - aber wer hat schon Informationen über eine Währung, deren Einführung ursprünglich gar
nicht vorgesehen war?
Anders sieht es bei Immobilien und Aktien aus. Ein Haus wird nicht von heute auf morgen wertlos, nur weil das Geld
nichts mehr wert ist. Wenn das so wäre, dann könnte man sich ja für einen einzigen "neuen Pfennig" eine
Luxusvilla kaufen. Genauso ist es auch bei den Aktien. Jedem Aktienbesitzer gehört ein ganz kleiner Teil von allem,
was die Aktiengesellschaft besitzt, also Grundstücke, Gebäude, Maschinen, etc. Auch diese Besitztümer
können nicht von heute auf morgen wertlos werden. Aktien und Immobilien sind also Substanzwerte, die nach wie vor
ihren Preis haben. Und dieser Preis wird in der neuen Währung - wenn auch nicht zahlenmäßig, so
aber doch wertmäßig - genauso hoch sein wie in der bisherigen Währung.
Das Beispiel mit der Währungsreform war jetzt etwas kraß (obwohl die Deutschen das schon zweimal in diesem
Jahrhundert erlebt haben), aber in abgeschwächter Form gelten dieselben überlegungen auch in inflationären
Zeiten, wobei der Effekt natürlich um so deutlicher zu Tage tritt, je höher die Inflationsrate ist. Hohe
Inflationsraten sind Gift für Anlagen in Geldwerte. Zum Beispiel könnte ich heute eine
Kapitallebensversicherung abschließen, die mir im Erlebensfall in 30 Jahren 150.000,- DM auszahlen soll.
150.000,- DM - das klingt zunächst nach einer hübschen Summe. Wenn man jedoch eine jährliche
Inflationsrate von beispielsweise 10 % unterstellt, dann sind die 150.000,- DM in 30 Jahren soviel wert
wie heute 8.596,28 DM - also gerade ein paar Monatsgehälter. Damit lassen sich dann keine großen
Sprünge mehr machen.
Anders sieht es wieder bei den Sachwerten aus. Ein Haus verliert zwar in 30 Jahren an Wert, weil es inzwischen
einfach älter (und vielleicht marode) geworden ist. Aber nehmen wir einmal an, ein neues Haus würde heute
600.000,- DM und ein 30 Jahre altes Haus 400.000,- DM kosten. Wenn man wieder eine jährliche
Inflationsrate von 10 % unterstellt, dann kann man den heutigen Neubau in 30 Jahren bestimmt nicht mehr
für einen Preis von 400.000,- DM erwerben (das wären nach heutigem Geldwert gerade mal
22.923,41 DM - also spottbillig). Vielmehr müßte man in 30 Jahren für dieses Haus die
heute unvorstellbare Summe von 6,89 Mio DM hinblättern!
Entsprechende Gedankengänge kann man auch für das Eigentum von Aktiengesellschaften anstellen. Man sieht also:
Egal wie hoch die Inflationsrate auch sein möge - ein Sachwert bleibt, im Gegensatz zum Geldwert, immer
wertstabil.
Randbemerkung: Die bevorstehende Umstellung auf den Euro ist keine
Währungsreform, sondern nur eine Währungsumstellung. Alle Sparbücher, Anleihen,
Versicherungen, etc. werden genauso wie die Löhne und Gehälter anhand eines bestimmten, vorher festgelegten
Wechselkurses auf die neue Währung umgerechnet. Die Kritiker des Euro befürchten allerdings eine wesentlich
höhere Inflationsrate als wir es in der Vergangenheit von der DM gewohnt waren.
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| Verwaltungstechnische Kategorien |
Diese Kategorie-Einteilung ist mit der im ersten Abschnitt dieses Kapitels vorgenommenen Unterteilung nicht
vergleichbar, da hier kein Anlageziel festgelegt wird. Im Prinzip kann jeder Fonds aus den oben beschriebenen
Anlageziel-Kategorien so gestaltet werden, daß er zu der einen oder anderen verwaltungstechnischen Kategorie
zu zählen ist.
Tradingfonds - manchmal auch als "No-Load-Fonds" bezeichnet oder einfach als "Fonds ohne Ausgabeaufschlag" -
findet man hauptsächlich unter der Aktien- und Rentenfonds. Diese Fonds sind für den eher kurzfristig
orientierten Anleger gedacht, der seine Fondsanteile häufiger kaufen und verkaufen will ("to trade" =
Handel treiben). Beim Kauf eines Tradingfonds wird kein Ausgabeaufschlag berechnet, was aber auf der anderen Seite durch eine höhere Managementgebühr erkauft wird.
Ausführlichere Informationen zu den Vor- und Nachteilen von Tradingfonds enthält der Abschnitt "13.1: Tradingfonds oder Fonds mit
Ausgabeaufschlag?".
Ein offener Fonds (oder: Open-End-Fonds) ist strukturell ein Topf, in den unendlich viele
Anlagewerte (Wertpapiere oder Immobilien) hineinpassen. In einem offenen Fonds können sowohl die enthaltenen Werte
als auch die Investoren jederzeit wechseln. Die Investmentgesellschaft darf beliebig viele Fondsanteile herausgeben und
ist verpflichtet, die Anteile jederzeit zum jeweiligen Rücknahmepreis zurückzunehmen. Durch den Zu- und
Abfluß der Anlagegelder ist das Gesamtvermögen des Fonds ständigen Schwankungen unterworfen. Bei
Investitionen in einen offenen deutschen Fonds ist der Anleger durch das KAGG geschützt (siehe Abschnitt "3.4: Wie sicher ist das Geld der
Anleger?").
- Dagegen ist ein geschlossener Fonds (oder: Closed-End-Fonds) nicht unbegrenzt
aufnahmefähig. Die Auflegung eines geschlossenen Fonds erfolgt mit dem Ziel, eine begrenzte Summe Kapital
einzusammeln, um es in eine genau definierte Anlage zu investieren. Bei geschlossenen Immobilienfonds kann das z.B.
ein konkretes Bürogebäude sein, dessen Kauf oder Errichtung eben nur einen begrenzten Geldbetrag erfordert.
Um das zu erreichen, wird eine bestimmte Anzahl von Fondsanteilen herausgegeben. Sobald alle Anteile verkauft sind,
wird der Fonds geschlossen und es werden keine neuen Investoren mehr aufgenommen. Der Vorteil dieser Fonds liegt vor
allem in den hohen Verlustzuweisungen, die die Anleger steuerlich geltend machen können.
Dem stehen folgende Nachteile gegenüber:
- Der Einstieg ist oft nur mit sehr hohen Mindestanlagesummen möglich (Größenordnung
50.000,- DM).
- Es besteht ein erhebliches unternehmerisches Risiko, das unter ungünstigen Umständen mit einem
Totalverlust enden kann. Und wenn es ganz schlimm kommt, muß man sogar noch Geld nachschießen.
- Geschlossene Fonds haben oft eine Laufzeit von 20 Jahren und mehr. Solange ist man an diese Fonds gebunden,
da die Anteile nicht offiziell gehandelt werden und man sie somit nicht ohne weiteres verkaufen kann. Deshalb ist
ein vorzeitiger Ausstieg oft mit Verlusten verbunden.
- Geschlossene Fonds unterliegen nicht dem
KAGG. Sie werden am sogenannten "grauen Kapitalmarkt" aufgelegt und deshalb muß
der Anleger selbst darauf achten, daß es eine seriöse Kontrollinstanz gibt, die der Fondsgesellschaft auf
die Finger schaut. Auf diesem Markt tummeln sich neben den seriösen Anbietern auch jede Menge Spitzbuben
(höflich ausgedrückt).
Fazit: Sowohl für den Einsteiger als auch für den erfahrenen Normalanleger kommen nur offene Fonds in
Frage. Geschlossene Fonds sind evtl. etwas für Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz.
Diese beiden Fondsarten unterscheiden sich lediglich in der Art und Weise, wie mit den Erträgen (Kursgewinne,
Dividenden, Zinsen) umgegangen wird, die sich im Laufe eines Geschäftsjahres im Fondsvermögen ansammeln.
Bei einem ausschüttenden Fonds werden die Erträge in der Regel einmal pro Jahr ausgeschüttet,
d.h. an die Anteilsinhaber ausgezahlt. Die Erträge werden bis zum Ausschüttungstag im Fondsvermögen
angesammelt und erhöhen damit im Jahresverlauf den Rücknahmepreis. Durch die erfolgte Ausschüttung
vermindert sich der Rücknahmepreis am Ausschüttungstag um exakt den
Ausschüttungsbetrag. Aber keine Angst: Wenn man die ausgeschütteten Erträge gleich wiederanlegt, d.h.
in zusätzliche Anteile umwandeln läßt, bleibt das Produkt aus Anteilen und Rücknahmepreis je
Anteil konstant. Man verliert also nichts dadurch, daß sich der Rücknahmepreis reduziert (von evtl.
fälligen Steuern und Wiederanlagegebühren einmal abgesehen). Beispiel:
Depotstand unmittelbar vor der Ausschüttung:
| Anteile | Rücknahmepreis | Depotwert |
| 100,0000 | 100,00 DM | 100,000 Anteile x 100,- DM = 10.000,- DM |
Angenommene Ausschüttung je Anteil: 2,- DM.
Wiederanlage (Ausschüttungsbetrag in neue Anteile umwandeln):
| Betrag der Ausschüttung | Neuer Rücknahmepreis | Neu gekaufte Anteile |
| 100,0000 x 2,- DM = 200,- DM | 100,00 DM - 2,- DM = 98,- DM | 200,- DM / 98,- DM = 2,0408 |
Depotstand unmittelbar nach Ausschüttung und Wiederanlage:
| Anteile | Rücknahmepreis | Depotwert |
| 102,0408 | 98,00 DM | 102,0408 Anteile x 98,- DM = 10.000,- DM |
Wenn man die ausgeschütteten Erträge nicht wiederanlegt, dann hält man nach wie vor nur 100 Anteile
à 98,- DM, was einem Depotwert von 9.800,- DM entspricht. Aber dafür hat man ja den
Ausschüttungsbetrag von 200,- DM in der Tasche.
Im Gegensatz dazu werden bei thesaurierenden Fonds die Erträge direkt im Fondsvermögen wiederangelegt.
Der Rücknahmepreis für einen Fondsanteil reduziert sich am Ende des Geschäftsjahres
nicht. Durch die direkte Wiederanlage im Fonds entsteht ein wachstumsfördernder
Zinseszinseffekt.
Genau den gleichen Zinseszinseffekt kann man aber auch mit ausschüttenden Fonds erreichen. Bei den meisten
Fondsgesellschaften kann man nämlich wählen, ob man den Betrag der Ausschüttung ausgezahlt haben
möchte - was einer Art Entnahmeplan gleichkäme - oder ob der ausgeschüttete Betrag (wie in obigem
Beispiel) gleich wiederangelegt werden soll.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Fondsarten kommt vor allem dann zum Tragen, wenn man die
Wertentwicklungs-Kurven (Fachausdruck: "Charts") mehrerer Fonds miteinander vergleichen will. Während
thesaurierende Fonds über die Jahre hinweg einen vergleichsweise "glatten" Kurvenverlauf aufweisen, kommt es bei
den ausschüttenden Fonds jeweils an den Ausschüttungs-Terminen zu den charakteristischen vermeintlichen
Wertverlusten. Ausführliche Informationen hierzu enthält der Abschnitt "10.3.2: Chart-Vergleiche"
übrigens: die meisten Aktien-, Renten- und offenen Immobilienfonds schütten ihre Erträge aus.
Thesaurierende Fonds sind eher die Ausnahme. Ich schätze deren Anteil auf ca. 10 - 15 %.
Als Umbrella-Fonds (deutsch: "Regenschirm-Fonds") werden ganze Fondsfamilien bezeichnet, zwischen denen man
kostengünstig oder sogar kostenfrei hin- und herwechseln kann. Diese Transfers werden sehr schnell und ohne
große Formalitäten ausgeführt. Meist werden verschiedene Fondsarten, z.B. Aktien-, Renten- und
Geldmarktfonds unter einem "Schirm" angeboten. Damit kann der Anleger auf sich ändernde Marktsituationen rasch und
flexibel reagieren, ohne deswegen gleich einen erneuten Ausgabeaufschlag bezahlen oder gar einen neuen Kaufantrag
stellen zu müssen.
Inzwischen sind immer mehr Fondsgesellschaften dazu übergegangen, ihre gesamte Fondspalette in diesem Sinne unter
einen "Schirm" zu stellen, ohne daß dabei noch explizit erwähnt wird, daß es sich dabei um eine
Umbrella-Fondsfamilie handelt.
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| Vermögensverwaltungs-Modelle |
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Die Fondsprodukte in diesem Abschnitt sind für Privatanleger geeignet, die eigentlich eine
Vermögensverwaltung suchen. Bevor man sich für eine bestimmte Art von Fonds-Vermögensverwaltung
entscheidet, sollte man sich jedoch die Frage stellen: "Wie sinnvoll ist eine solche Verwaltung
überhaupt?" Eines ist sicher: für die Anbieter solcher Vermögensverwaltungen sind sie
sehr sinnvoll. Schließlich läßt sich damit eine Menge Geld verdienen.
Ich halte dagegen von solchen Verwaltungen nicht viel, denn damit handelt man sich nur eine zusätzliche
Kostenebene ein. Neben den Managementgebühren für die zugrunde liegenden Fonds müssen nämlich auch
die Gebühren für das übergeordnete Management bezahlt werden. Dagegen wäre ja nichts einzuwenden,
wenn der Anleger am Schluß besser dastehen würde als ohne Vermögensverwaltung. Aber in der Regel ist
das Gegenteil der Fall: die meisten dieser Fonds-Konstruktionen erreichen im Vergleich mit den guten weltweit
anlegenden Aktienfonds nur unterdurchschnittliche Ergebnisse. Unterm Strich lautet deshalb mein Urteil: "Reine
Geldschneiderei!"
Oft erfolgreicher und auf jeden Fall kostengünstiger geht das Ganze mit einem weltweit anlegenden Aktienfonds. Ein
Aktienfonds ist ja bereits eine Vermögensverwaltung. Wozu braucht man für die
Verwaltung dieser Verwaltung nochmals eine Verwaltung? Der Unterschied zwischen diesen beiden Verwaltungen ist nur
folgender: Während der Vermögensverwalter in Aktienfonds einer gewinnträchtigen Region investiert, kauft
der Manager eines weltweit anlegenden Aktienfonds die entsprechenden Aktien direkt. Er ist in seiner Anlageentscheidung
genauso flexibel wie ein Vermögensverwalter.
- Dachfonds (oder auch: Fund of Funds) sind seit April 1998 in Deutschland zugelassen. Dachfonds investieren die
Anlagegelder nicht direkt am Aktien- oder Anleihemarkt, sondern sie erwerben gezielt Anteile anderer Fonds
(Zielfonds). Der Fondsmanager wählt die seiner Meinung nach interessantesten Fonds aus und wechselt die
Zielfonds bei Bedarf, um die Wertsteigerung des Dachfonds zu erhöhen. Oft beschränkt man sich bei den
Zielfonds auf die Fondspalette des eigenen Hauses, weil dann keine
Umschichtgebühren entstehen. Dachfonds sind in gewissem Sinn vergleichbar mit
fondsgebundenen Vermögensverwaltungen. Allerdings werden sie nicht individuell gestaltet, sondern bieten dem
Anleger nur unterschiedliche Risikoklassen an. Meistens kann der Anleger zwischen 3 Risikoklassen auswählen,
z.B.:
-
Sicherheit (vorwiegend Renten- und Immobilienfonds)
-
Rendite (Aktien- und Rentenfonds)
-
Wachstum (vorwiegend Aktienfonds)
Da der Vertrieb von reinen Dachfonds in Deutschland bis April 1998 verboten war, versuchten Spezialisten diese
Lücke zu füllen und boten ihre Dienste als Vermögensverwalter an. Die Fondspicker erhoben den Anspruch,
aus den zur Auswahl stehenden Fonds die besten herauszusuchen und zu einem optimierten Depot zusammenzusetzen. Viele
Vergleiche (z.B. in der Zeitschrift Finanzen, Ausgabe 12/97) zeigten jedoch, daß die Fondspicker
auch keine Wunder vollbringen konnten - im Gegenteil: die meisten schnitten schlechter ab als ein gut gemanagter
Aktienfonds. Und das bei laufenden Gebühren von 1 % - 2 % p.a. und einer Gewinnbeteiligung von
durchschnittlich 10 %!
Hier übernehmen ebenfalls Profis für den Anleger den Tausch zwischen verschiedenen spezialisierten Fonds. Der
Vorteil gegenüber den Dachfonds ist, daß das Fondsportfolio individuell auf die Bedürfnisse des Anlegers
zugeschnitten werden kann. Dem stehen als Nachteile die recht hohen Einstiegssummen und die teilweise hohen Gesamtkosten
gegenüber.
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