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Welche Arten von Fonds gibt es?

4: Welche Arten von Fonds gibt es?

Man kann Fonds auf verschiedene Art und Weise in Kategorien einteilen. Da wäre zuerst einmal die Unterscheidung nach Anlagerichtlinien. Die Anlagerichtlinien legen fest, in welche Werte das Geld der Anleger investiert wird (Aktien, Anleihen, Immobilien, etc.). Diese Unterteilung ist sicher die wichtigste, denn von den Anlagerichtlinien hängt das ab, was den Anleger am meisten interessiert, nämlich die Wertentwicklung des Fonds. Deswegen wird man sich bei der Fondsauswahl (fast) ausschließlich für diese Unterteilung interessieren.

Daneben kann man Fonds auch in verwaltungstechnische Kategorien unterteilen (Tradingfonds, ausschüttende Fonds etc.). Diese Kategorien beeinflussen die Wertentwicklung eines Fonds überhaupt nicht - oder höchstens minimal (Ausnahme: geschlossene Fonds). Deshalb spielt diese Unterteilung allenfalls in Ausnahmefällen bei der Kaufentscheidung eine Rolle. Trotzdem erkläre ich weiter unten die wichtigsten verwaltungstechnischen Kategorien, damit der Einsteiger weiß was gemeint ist, wenn z.B. vom einem "thesaurierenden" Fonds die Rede ist.

4.1: Fonds mit unterschiedlichen Anlagerichtlinien

Man unterscheidet im wesentlichen die Fondsarten Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds und Geldmarktfonds. Diese Hauptkategorien unterscheiden sich in der Definition ihrer jeweiligen Anlagerichtlinien: Ein Aktienfonds investiert z.B. hauptsächlich in  Aktien, ein Rentenfonds in  Anleihen (d.h. festverzinsliche Wertpapiere), ein Immobilienfonds in gewerbliche oder Wohnimmobilien und ein Geldmarktfonds in schnell verkaufbare Zinspapiere mit sehr kurzen Restlaufzeiten.
Einsteiger, die mit der Fonds-Terminologie noch nicht so vertraut sind, haben bei Fonds ausländischer Fondsgesellschaften möglicherweise Schwierigkeiten, die Fondsart am Namen zu erkennen. Deshalb schiebe ich an dieser Stelle eine Lektion Englisch ein:
  • Aktienfonds = "Stock Fund" oder "Equity Fund"
  • Wachstumsfonds = "Growth Fund" (Aktienfonds, bei denen die ertragsreiche Komponente besonders herausgestellt werden soll)
  • Rentenfonds = "Bond Fund" oder "Yield" (für "Rendite")
  • Gemischter Fonds = "Balanced Fund"
  • Große Unternehmen = "Blue Chips"
  • Kleine Unternehmen = "Small Companies" oder "Small Caps"
  • Weltweit = "Global"

4.1.1: Aktienfonds

Aktienfonds sind etwas für Anleger, die bereit sind ein gewisses Risiko einzugehen. Wenn man von den Future- und Optionsscheinfonds absieht, haben sie unter den Fonds zweifelsohne die größte Kurs-Schwankungsbreite. Das liegt daran, daß der Kurswert von Aktien von vielen Faktoren abhängig ist: Unternehmensgewinne, Konjunktur, Zinsen, Währungen, Spekulationen, Psychologie, etc. Dennoch wird den Aktienfonds nachgesagt, daß sie auf lange Sicht (je länger, desto wahrscheinlicher) die höchsten Renditen abwerfen.

Aktienfonds lassen sich in viele Unterkategorien unterteilen. So können z.B. die Anlagerichtlinien eines Aktienfonds vorschreiben, daß nur Aktien einer bestimmten Region gekauft werden dürfen: USA, Europa, Deutschland oder Schwellenländer (Fachausdruck: "Emerging Markets"). Neben diesen sogenannten Regionen- oder Länderfonds gibt es u.a. auch Branchenfonds, deren Anlagerichtlinien vorschreiben, z.B. nur in Technologie-, Telekommunikations-, Pharma- oder Rohstoffaktien zu investieren. Dem Einfallsreichtum der Fondsgesellschaften sind in dieser Hinsicht keine Grenzen gesetzt und jedes Jahr werden x neue Fonds aufgelegt, die den Geschmack der Anleger treffen sollen.

Ausführliche Informationen zu Aktienfonds enthält das Kapitel  "5: Prinzipielles über Aktienfonds".

4.1.2: Rentenfonds

Rentenfonds sind risikoärmer als Aktienfonds, aber keinesfalls risikolos. Die Schwankungsbreite von Rentenfonds ist deutlich niedriger als bei Aktienfonds, weil der Kurswert von Anleihen ausschließlich vom aktuellen Zinsumfeld abhängt. Lediglich das Wechselkursverhältnis (bei Rentenfonds mit Fremdwährungsanleihen) und die Zahlungsmoral der Schuldner (bei Rentenfonds mit Risikoanleihen) können den Kurs zusätzlich beeinflussen. Bei günstigem Umfeld, d.h. wenn das Zinsniveau schnell und deutlich fällt, kann die Rendite eines Rentenfonds kurzfristig über der Rendite von renommierten Aktienfonds liegen.

Auch bei Rentenfonds gibt es Unterkategorien - wenn auch bedeutend weniger als bei Aktienfonds. Das liegt halt daran, daß es nur eine begrenzte Anzahl von Währungen auf der Welt gibt (wovon einige noch miteinander gekoppelt sind) und noch weniger, in denen man sein Geld anlegen möchte.

Ausführliche Informationen zu Rentenfonds enthält das Kapitel  "6: Prinzipielles über Rentenfonds".

4.1.3: Offene Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds haben eine sehr geringe Schwankungsbreite und gelten als sehr sichere Geldanlage. Wenn man die Wertentwicklungs-Kurve eines solchen Fonds aufmalt, kommt fast eine stetig ansteigende Gerade heraus. Allerdings muß man sich in Zeiten rückläufiger Immobilien- und Mietpreise mit einer Rendite zufrieden geben, die nur knapp über Sparbuchniveau liegt. Selbst bei einem boomendem Immobilienmarkt hält sich der Wertzuwachs in Grenzen. Schnelle und hohe Gewinne lassen sich mit einem Immobilienfonds nicht erzielen. Somit kann man offene Immobilienfonds getrost in die Kategorie der soliden und konservativen Geldanlageformen einreihen.

Weitere Informationen zu offenen Immobilienfonds enthält das Kapitel  "7: Prinzipielles über offene Immobilienfonds".

4.1.4: Geldmarktfonds

Geldmarktfonds sind nicht für eine längerfristige Geldanlage konzipiert, sondern um überschüssiges Kapital kurzfristig zu parken. Insofern sind sie als eine Alternative zu Sparbuch, Festgeld- oder Tagesgeldkonto anzusehen. Die Rendite wird nur von den kurzen Zinsen beeinflußt. Wenn sich diese nicht ändern, dann ist die Wertentwicklungs-Kurve praktisch eine stetig ansteigende, saubere Gerade. Geldmarktfonds haben ein minimalstes Risiko, weil nur in Festgeldern und kurzfristigen, handelbaren Finanzmitteln wie z.B. Geldmarktpapieren angelegt wird. Für Geldmarktfonds wird in der Regel kein  Ausgabeaufschlag verlangt.

Eng verwandt mit den Geldmarktfonds sind die geldmarktnahen Fonds. Sie investieren mindestens 51 % des Fondsvermögens in Anleihen mit kurzer Restlaufzeit, den Rest in Festgeld und Geldmarktpapieren.

4.1.5: Gemischte Fonds

Gemischte Fonds sind ein Zwischending aus Aktien- und Rentenfonds. Die Anlagerichtlinien erlauben es dem Fondsmanager, sowohl in Aktien als auch in Anleihen zu investieren. In guten Börsenzeiten wird der Fondsmanager den Aktienanteil erhöhen und in schlechten Börsenzeiten darf er auf die sicheren Anleihen ausweichen. Somit gehören gemischte Fonds zu den sehr flexiblen Anlageinstrumenten und stellen vom Charakter her eine kleine Vermögensverwaltung für den Anleger dar.

4.1.6: AS-Fonds

Seit April 1998 sind in Deutschland die Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds) zugelassen1. Diese neue Fondsart wird auch manchmal als "Pensionsfonds" bzw. "Pensions-Sondervermögen" bezeichnet. Mit den ausdrücklich auf die Zukunftssicherung zugeschnittenen AS-Fonds will der Staat sowohl die betriebliche als auch die private Altersvorsorge fördern. Mit den AS-Fonds können beide Vorsorgearten miteinander verschmolzen werden, da sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in den gleichen Fonds einzahlen können.
1) Nach Abschluß der Genehmigungsverfahren beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Berlin dürften die ersten Fonds dieser Art ab Sommer 1998 verfügbar sein.
Für diese neuen Fonds wurden zum ersten Mal die Anlagerichtlinien einer Fondsart in einem Gesetz verankert. Diese Richtlinien stellen Sachwerte in den Vordergrund. Erstmals dürfen Aktien und Immobilien gemeinsam in einem Investmentfonds gehalten werden. Das Anlageziel von AS-Fonds ist die Sicherung eines angemessenen Alterversorgungs-Niveaus mit geringem Aufwand und größtmöglicher Sicherheit. Um das zu erreichen hat der Gesetzgeber u.a. folgendes vorgeschrieben:
  • Anlage in Aktien: mindestens 21 %, aber höchstens 75 %
  • Anlage in Immobilien: höchstens 30 %
  • Anlage in Fremdwährungen: höchstens 30 %
  • Stille Beteiligungen: höchstens. 30 %
  • Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten (Futures, Optionen,  Optionsscheine) nur für Absicherungszwecke, nicht aber zur Spekulation.
  • Thesaurierung der Erträge ist Pflicht, damit sich der Zinseszinseffekt über einen längeren Zeitraum voll auswirken kann.
  • Wenn man einen  Sparplan auf der Basis eines AS-Fonds abschließen will, dann muß man mindestens 18 Jahre lang oder bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs regelmäßig in den Fonds einzahlen.
Für die private Altersvorsorge stellt diese Fondsart meiner Meinung nach keine revolutionäre Neuerung dar. Ein ähnlich zugeschnittenes Altersvorsorgemodell mit ähnlichen Renditeaussichten und vergleichbarer Sicherheit kann der Privatanleger auch mit herkömmlichen Investmentfonds realsieren. Dazu braucht er nur einen Aktienfonds-Sparplan mit einem Immobilienfonds-Sparplan zu kombinieren.
Für die betriebliche Altersvorsorge schätze ich die Bedeutung der AS-Fonds dagegen höher ein. Bisher boten die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern meistens eine Firmenrente an oder schlossen eine Kapital-Lebensversicherung für sie ab. Mit den AS-Fonds bekommen sie nun eine renditestarke Alternative in die Hand, von der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren können:
  • Der Arbeitgeber braucht keine bestimmte Versorgungszusage mehr für das Rentenalter zu machen, sondern kann feste monatliche Beträge zugunsten des Arbeitnehmers in den Fonds einzahlen. Damit braucht er sich über die spätere Kostenbelastung durch Rentenansprüche nicht mehr den Kopf zu zerbrechen, d.h. die langfristige Kostenstruktur des Unternehmens wird wesentlich überschaubarer.
  • Jeder Arbeitnehmer kann sich seinen AS-Fonds selbst aussuchen. Damit kann er zu einem gewissen Teil die Rendite seiner betrieblichen Altersvorsorge selbst beeinflussen. Bei Betriebsrenten hat der Arbeitnehmer dagegen keine Wahlmöglichkeit. Hier muß er das akzeptieren, was ihm der Arbeitgeber quasi "auf's Auge drückt".
  • AS-Fonds sind transparent, d.h. der Arbeitnehmer kann sich jederzeit einen überblick über den augenblicklichen Stand seiner Zusatzrente verschaffen.
  • AS-Fonds sind vergleichbar. Diese Vergleiche darf man zwar nicht ohne weiteres in die Zukunft projizieren, aber zumindest kann der Arbeitnehmer grob beurteilen, wie rentabel seine Altersvorsorge ist. Bei Betriebsrenten weiß der Arbeitnehmer oftmals nicht, wie er die Rentabilität seiner Firmenrente einstufen soll, weil ihm die Vergleichsmöglichkeiten fehlen.
  • AS-Fonds erfordern keinen großen Verwaltungsaufwand. Der bei Betriebsrenten anfallende Verwaltungsaufwand ist mit ein Grund dafür, weshalb der Arbeitnehmer meistens erst nach einigen Jahren Betriebszugehörigkeit rentenberechtigt ist. AS-Fonds könnten dazu beitragen, diese Wartezeit zu reduzieren oder sogar ganz abzuschaffen.
  • AS-Fonds sind flexibel. Man kann sie von einem Arbeitgeber zum nächsten "mitnehmen" und diesen die Einzahlungen tätigen lassen. Bei häufigem Stellenwechsel läuft man deshalb nicht Gefahr, den überblick über seine diversen Betriebsrenten  ;-)  zu verlieren.
Der Staat fördert AS-Fonds zur Zeit noch nicht, d.h. es gibt keine steuerlichen Vergünstigungen, wie sie etwa Lebensversicherungen genießen. Es wird aber allgemein damit gerechnet, daß in der nächsten Legislaturperiode im Rahmen der überarbeitung des Einkommensteuerrechts entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Trotzdem sollten steuerliche Aspekte bei langfristigen Anlagen zur Altersvorsorge immer eine untergeordnete Rolle spielen, da sie sich jederzeit ändern können.

4.1.7: Indexfonds

Jeder  Aktienindex basiert auf einer genau festgelegten Anzahl von Aktien. Bei der Berechnung der meisten Indizes werden diese Aktien ihrer Bedeutung entsprechend gewichtet. Ein Indexfonds ist nun ein spezieller Aktienfonds, dessen Anlagerichtlinien vorschreiben, daß das Fondsvermögen in alle Aktien des jeweiligen Aktienindex investiert wird. Die Aufteilung des Fondsvermögens auf die einzelnen Wertpapiere muß sich dabei exakt an deren Gewichtung im Index orientieren. Theoretisch müßte sich deshalb der Anteilspreis dieses Fonds genau parallel zum Indexstand entwickeln. Aber meistens schneiden diese Fonds etwas schlechter ab als der betreffende Index. Das hängt zum einen mit den Unkosten des Fonds zusammen und zum anderen damit, daß ein Fonds nie das ganze Fondsvermögen in Aktien investieren darf. Ein Fonds muß immer etwas Barreserve in der Hinterhand behalten, um Anleger auszahlen zu können, die ihre Anteile zurückgeben wollen. Diese zurückgehaltenen Barmittel sind nicht am Aktienmarkt investiert und nehmen deswegen weder an Kurssteigerungen noch an Kursrückgängen teil.

Nicht jeder deutsche Aktienfonds, der das Wort "DAX" im Namen trägt, ist deswegen auch automatisch ein Indexfonds. Diese Namensgebung wird auch oft für aktiv gemanagte Fonds verwendet, die selektiv in Aktien aus dem DAX investieren. Das heißt aber noch lange nicht, daß sie alle Aktien des DAX im Portfolio haben und erst recht nicht, daß dabei irgendeine Gewichtung beachtet wird.

4.1.8: Garantiefonds

Obwohl mit den Garantiefonds eine eigenständige Anlagepolitik verfolgt wird, bilden sie keine eigene Haupt-, sondern eine Unterkategorie. Garantiefonds sind nämlich von Haus aus Aktienfonds. Sie begrenzen das Risiko der Aktienfonds, haben jedoch eine geringere Renditeerwartung als vergleichbare Fonds ohne Garantie zur Folge. Dabei gilt: Je umfangreicher die Garantie, desto weniger profitiert der Fonds von den Kurssteigerungen an den Aktienmärkten. Die Garantiezusagen werden durch den Einsatz derivater Anlageinstrumente ( Optionsscheine) gewährleistet. Die Garantien gelten jeweils für ein Jahr und werden jährlich neu berechnet. Es gibt u.a. folgende Garantieformen:
  • Garantie eines Mindestrücknahmepreises: Der Anleger kann seine Anteile am Stichtag mindestens zu einem vorher festgelegten Rücknahmepreis verkaufen.
  • Vollgarantie: Der Anleger bekommt am Stichtag mindestens sein eingesetztes Kapital (minus Gebühren) zurück.
Wie solche Absicherungsstrategien prinzipiell funktionieren, kann in Abschnitt  "17.3.2: Put-Absicherung" nachgelesen werden.

Altmeister Kostolany hält Garantiefonds übrigens nur für eine Irreführung der Anleger. Wer wissen will, was er in der Zeitschrift Capital diesbezüglich zum besten gab, der kann das auf der Detail-Seite  "André Kostolany's Kommentar zu Garantiefonds" nachlesen.

Ich vertrete eine andere Meinung als der Altmeister und rate speziell den Einsteigern nicht generell von Garantiefonds ab. Als Anleger muß man sich aber darüber klar sein, daß man diese Garantie nicht geschenkt bekommt. Die Absicherung wird vom Anleger selbst bezahlt und dieses Geld kann nicht am Aktienmarkt investiert werden. Deshalb schneiden Garantiefonds bei steigenden Aktienmärkten immer schlechter ab als Fonds ohne Garantie.

Weitläufig mit den Garantiefonds verwandt sind die Fonds mit Risikobegrenzung. Obwohl bei diesen Fonds keine explizite Garantie ausgesprochen wird, kommen hier ebenfalls Put-Optionen zum Einsatz, um z.B. ein gegenwärtiges hohes Kursniveau bestimmter Aktien nach unten abzusichern. Diese Fondsart sollte man jedenfalls nicht mit den Garantiefonds verwechseln, denn wenn es z.B. im Kleingedruckten heißt: "Das Management wird sich bemühen, die angestrebten Ziele zu erreichen, falls es der Markt zuläßt.", dann hat das ganze mit Garantie nicht mehr viel zu tun.

4.1.9: Laufzeitfonds

Genauso wie die Garantiefonds bilden auch die Laufzeitfonds keine eigene Haupt-, sondern eine Unterkategorie bei den Rentenfonds. Sie werden von vornherein nur für eine begrenzte Laufzeit aufgelegt und an deren Ende wieder aufgelöst. Dieser Termin ist oft dem Namen des Fonds (z.B. "Europa Rendite 2008"), aber in jedem Fall dem Fondsprospekt zu entnehmen. Das festgelegte Laufzeitende ermöglicht es dem Fondsmanager, nur solche Anleihen auszuwählen, bei denen der Fälligkeitstermin in etwa mit dem Laufzeitende des Fonds zusammenfällt. Damit wird für Anleger, die bis zum Laufzeitende investiert bleiben, das Kursrisiko überschaubar1. Man kann die Laufzeitfonds also durchaus mit normalen Anleihen vergleichen. Der einzige Unterschied besteht eigentlich nur in der für Fonds typischen Streuung des Fondsvermögens über viele verschiedene Wertpapiere.
1) Ausführliche Informationen über den Vorteil von bis zum Laufzeitende gehaltenen Anleihen enthält der Abschnitt  "17.2.3: Der Kurswert von Anleihen".

Anfangs ist ein Laufzeitfonds offen, d.h. jedermann kann beliebig viele Anteile des Fonds kaufen. Irgendwann gegen Laufzeitende - eben dann, wenn sich der späte Einstieg nicht mehr lohnen würde - wird der Fonds geschlossen, d.h. es werden keine neuen Anteile mehr ausgegeben. Wird der festgelegte Termin erreicht, dann werden alle im Fonds enthaltenen Wertpapiere verkauft und der Erlös zusammen mit den bis dahin aufgelaufenen Erträgen an die Anteilsinhaber ausgezahlt.

Obwohl diese Fonds nach einer bestimmten Zeit geschlossen werden, bleiben sie rechtlich dennoch offene Fonds und dürfen nicht mit den wirklich geschlossenen Fonds (siehe Abschnitt "4.3.2: Offene und geschlossene Fonds") in einen Topf geworfen werden.

4.1.10: Kurzläuferfonds

Kurzläuferfonds gehören nicht zu den Laufzeitfonds, die nach einer bestimmten Zeit wieder aufgelöst werden. Zum ihrem Namen kommen die Kurzläuferfonds deshalb, weil sie ausschließlich Anleihen mit kurzen Restlaufzeiten von maximal 4 Jahren enthalten. Man kann also davon ausgehen, daß der Fondsmanager diese Anleihen in der Regel bei Fälligkeit zum Nennwert zurückgeben kann. Damit wird das Risiko von Kursverlusten umgangen und dem Fonds eine relativ sicher kalkulierbare Stabilität verliehen. Im Unterschied zu den Laufzeitfonds, bei denen diese Stabilität auch besteht, wenn man den Fonds bis zum Laufzeitende behält, kann die Wertbeständigkeit bei Kurzläuferfonds fortlaufend gewährleistet werden.

4.1.11: Steueroptimierende Fonds

Diese Fonds investieren u.a. in Anleihen, die einen besonders niedrigen Kurswert aufweisen. Diese Anleihen zeichnen sich nämlich durch eine vergleichsweise niedrige Nominalverzinsung aus. Das bedeutet, daß am Laufzeitende die Erträge aus einem relativ großen Anteil (steuerfreier) Kursgewinne und aus einem verhältnismäßig kleinen Anteil (steuerpflichtiger) Zinsen zusammengesetzt sind. Mehr Informationen zu diesem Thema enthalten die Abschnitte  "16.2: Kursgewinne" und  "17.2.5: Steuerlich interessante Anleihen".

Manchmal wird diese Anlagestrategie auch mit den Anlagerichtlinien von Laufzeitfonds oder Kurzläuferfonds gekoppelt.


Sachwert und Geldwert

4.2: Sachwert und Geldwert

Aktien- und Immobilienfonds sind Sachwerte. Das Gegenteil davon sind Geldwerte, zu denen man neben den Rentenfonds auch Sparbücher, Anleihen und auch manche Versicherungen zählt. Der Unterschied zwischen diesen beiden Kategorien wird besonders deutlich, wenn man in Gedanken eine Währungsreform durchspielt:

Sollte unser Geld einmal zum Teufel gehen - was nützen mir dann noch 1.000,- DM auf dem Sparbuch? Was nützt es mir, wenn ich jemandem 1.000,- DM geliehen habe und er versprochen hat, mir die 1.000,- DM irgendwann einmal zurückzuzahlen? Und was nützt mir eine Versicherung, in die ich jahrelang Geld einbezahlt habe und von der ich laut Vertrag z.B. mit Erreichen des Rentenalters 100.000,- DM ausgezahlt bekommen soll? Wenn ich auf mein Recht poche, dann kann es höchstens passieren, daß ich die versprochenen Beträge tatsächlich in "DM" erhalte. Da es diese Währung dann aber nicht mehr gibt, sind die vielen Scheine alle wertlos, weil ich mir nichts mehr dafür kaufen kann. Eine Umstellung auf die neue Währung ist in all diesen Fällen nicht vorgesehen. Wie hätte man das auch berücksichtigen sollen? Um vorher eine Art Umtauschkurs festlegen zu können wären zumindest einige Informationen über die neue Währung nötig gewesen - aber wer hat schon Informationen über eine Währung, deren Einführung ursprünglich gar nicht vorgesehen war?

Anders sieht es bei Immobilien und Aktien aus. Ein Haus wird nicht von heute auf morgen wertlos, nur weil das Geld nichts mehr wert ist. Wenn das so wäre, dann könnte man sich ja für einen einzigen "neuen Pfennig" eine Luxusvilla kaufen. Genauso ist es auch bei den Aktien. Jedem Aktienbesitzer gehört ein ganz kleiner Teil von allem, was die Aktiengesellschaft besitzt, also Grundstücke, Gebäude, Maschinen, etc. Auch diese Besitztümer können nicht von heute auf morgen wertlos werden. Aktien und Immobilien sind also Substanzwerte, die nach wie vor ihren Preis haben. Und dieser Preis wird in der neuen Währung - wenn auch nicht zahlenmäßig, so aber doch wertmäßig - genauso hoch sein wie in der bisherigen Währung.

Das Beispiel mit der Währungsreform war jetzt etwas kraß (obwohl die Deutschen das schon zweimal in diesem Jahrhundert erlebt haben), aber in abgeschwächter Form gelten dieselben überlegungen auch in inflationären Zeiten, wobei der Effekt natürlich um so deutlicher zu Tage tritt, je höher die Inflationsrate ist. Hohe Inflationsraten sind Gift für Anlagen in Geldwerte. Zum Beispiel könnte ich heute eine Kapitallebensversicherung abschließen, die mir im Erlebensfall in 30 Jahren 150.000,- DM auszahlen soll. 150.000,- DM - das klingt zunächst nach einer hübschen Summe. Wenn man jedoch eine jährliche Inflationsrate von beispielsweise 10 % unterstellt, dann sind die 150.000,- DM in 30 Jahren soviel wert wie heute 8.596,28 DM - also gerade ein paar Monatsgehälter. Damit lassen sich dann keine großen Sprünge mehr machen.

Anders sieht es wieder bei den Sachwerten aus. Ein Haus verliert zwar in 30 Jahren an Wert, weil es inzwischen einfach älter (und vielleicht marode) geworden ist. Aber nehmen wir einmal an, ein neues Haus würde heute 600.000,- DM und ein 30 Jahre altes Haus 400.000,- DM kosten. Wenn man wieder eine jährliche Inflationsrate von 10 % unterstellt, dann kann man den heutigen Neubau in 30 Jahren bestimmt nicht mehr für einen Preis von 400.000,- DM erwerben (das wären nach heutigem Geldwert gerade mal 22.923,41 DM - also spottbillig). Vielmehr müßte man in 30 Jahren für dieses Haus die heute unvorstellbare Summe von 6,89 Mio DM hinblättern!

Entsprechende Gedankengänge kann man auch für das Eigentum von Aktiengesellschaften anstellen. Man sieht also: Egal wie hoch die Inflationsrate auch sein möge - ein Sachwert bleibt, im Gegensatz zum Geldwert, immer wertstabil.

Randbemerkung: Die bevorstehende Umstellung auf den Euro ist keine Währungsreform, sondern nur eine Währungsumstellung. Alle Sparbücher, Anleihen, Versicherungen, etc. werden genauso wie die Löhne und Gehälter anhand eines bestimmten, vorher festgelegten Wechselkurses auf die neue Währung umgerechnet. Die Kritiker des Euro befürchten allerdings eine wesentlich höhere Inflationsrate als wir es in der Vergangenheit von der DM gewohnt waren.


Verwaltungstechnische Kategorien

4.3: Verwaltungstechnische Kategorien

Diese Kategorie-Einteilung ist mit der im ersten Abschnitt dieses Kapitels vorgenommenen Unterteilung nicht vergleichbar, da hier kein Anlageziel festgelegt wird. Im Prinzip kann jeder Fonds aus den oben beschriebenen Anlageziel-Kategorien so gestaltet werden, daß er zu der einen oder anderen verwaltungstechnischen Kategorie zu zählen ist.

4.3.1: Tradingfonds

Tradingfonds - manchmal auch als "No-Load-Fonds" bezeichnet oder einfach als "Fonds ohne Ausgabeaufschlag" - findet man hauptsächlich unter der Aktien- und Rentenfonds. Diese Fonds sind für den eher kurzfristig orientierten Anleger gedacht, der seine Fondsanteile häufiger kaufen und verkaufen will ("to trade" = Handel treiben). Beim Kauf eines Tradingfonds wird kein  Ausgabeaufschlag berechnet, was aber auf der anderen Seite durch eine höhere  Managementgebühr erkauft wird.

Ausführlichere Informationen zu den Vor- und Nachteilen von Tradingfonds enthält der Abschnitt  "13.1: Tradingfonds oder Fonds mit Ausgabeaufschlag?".

4.3.2: Offene und geschlossene Fonds

Ein offener Fonds (oder: Open-End-Fonds) ist strukturell ein Topf, in den unendlich viele Anlagewerte (Wertpapiere oder Immobilien) hineinpassen. In einem offenen Fonds können sowohl die enthaltenen Werte als auch die Investoren jederzeit wechseln. Die Investmentgesellschaft darf beliebig viele Fondsanteile herausgeben und ist verpflichtet, die Anteile jederzeit zum jeweiligen Rücknahmepreis zurückzunehmen. Durch den Zu- und Abfluß der Anlagegelder ist das Gesamtvermögen des Fonds ständigen Schwankungen unterworfen. Bei Investitionen in einen offenen deutschen Fonds ist der Anleger durch das KAGG geschützt (siehe Abschnitt  "3.4: Wie sicher ist das Geld der Anleger?").
Dagegen ist ein geschlossener Fonds (oder: Closed-End-Fonds) nicht unbegrenzt aufnahmefähig. Die Auflegung eines geschlossenen Fonds erfolgt mit dem Ziel, eine begrenzte Summe Kapital einzusammeln, um es in eine genau definierte Anlage zu investieren. Bei geschlossenen Immobilienfonds kann das z.B. ein konkretes Bürogebäude sein, dessen Kauf oder Errichtung eben nur einen begrenzten Geldbetrag erfordert. Um das zu erreichen, wird eine bestimmte Anzahl von Fondsanteilen herausgegeben. Sobald alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen und es werden keine neuen Investoren mehr aufgenommen. Der Vorteil dieser Fonds liegt vor allem in den hohen Verlustzuweisungen, die die Anleger steuerlich geltend machen können.
Dem stehen folgende Nachteile gegenüber:
  • Der Einstieg ist oft nur mit sehr hohen Mindestanlagesummen möglich (Größenordnung 50.000,- DM).
  • Es besteht ein erhebliches unternehmerisches Risiko, das unter ungünstigen Umständen mit einem Totalverlust enden kann. Und wenn es ganz schlimm kommt, muß man sogar noch Geld nachschießen.
  • Geschlossene Fonds haben oft eine Laufzeit von 20 Jahren und mehr. Solange ist man an diese Fonds gebunden, da die Anteile nicht offiziell gehandelt werden und man sie somit nicht ohne weiteres verkaufen kann. Deshalb ist ein vorzeitiger Ausstieg oft mit Verlusten verbunden.
  • Geschlossene Fonds unterliegen nicht dem  KAGG. Sie werden am sogenannten "grauen Kapitalmarkt" aufgelegt und deshalb muß der Anleger selbst darauf achten, daß es eine seriöse Kontrollinstanz gibt, die der Fondsgesellschaft auf die Finger schaut. Auf diesem Markt tummeln sich neben den seriösen Anbietern auch jede Menge Spitzbuben (höflich ausgedrückt).
Fazit: Sowohl für den Einsteiger als auch für den erfahrenen Normalanleger kommen nur offene Fonds in Frage. Geschlossene Fonds sind evtl. etwas für Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz.

4.3.3: Ausschüttende und thesaurierende Fonds

Diese beiden Fondsarten unterscheiden sich lediglich in der Art und Weise, wie mit den Erträgen (Kursgewinne, Dividenden, Zinsen) umgegangen wird, die sich im Laufe eines Geschäftsjahres im Fondsvermögen ansammeln.

Bei einem ausschüttenden Fonds werden die Erträge in der Regel einmal pro Jahr ausgeschüttet, d.h. an die Anteilsinhaber ausgezahlt. Die Erträge werden bis zum Ausschüttungstag im Fondsvermögen angesammelt und erhöhen damit im Jahresverlauf den Rücknahmepreis. Durch die erfolgte Ausschüttung vermindert sich der Rücknahmepreis am Ausschüttungstag um exakt den Ausschüttungsbetrag. Aber keine Angst: Wenn man die ausgeschütteten Erträge gleich wiederanlegt, d.h. in zusätzliche Anteile umwandeln läßt, bleibt das Produkt aus Anteilen und Rücknahmepreis je Anteil konstant. Man verliert also nichts dadurch, daß sich der Rücknahmepreis reduziert (von evtl. fälligen Steuern und Wiederanlagegebühren einmal abgesehen). Beispiel:

Depotstand unmittelbar vor der Ausschüttung:
AnteileRücknahmepreisDepotwert
100,0000100,00 DM100,000 Anteile x 100,- DM = 10.000,- DM

Angenommene Ausschüttung je Anteil: 2,- DM.

Wiederanlage (Ausschüttungsbetrag in neue Anteile umwandeln):
Betrag der AusschüttungNeuer RücknahmepreisNeu gekaufte Anteile
100,0000 x 2,- DM = 200,- DM100,00 DM - 2,- DM = 98,- DM200,- DM / 98,- DM = 2,0408

Depotstand unmittelbar nach Ausschüttung und Wiederanlage:
AnteileRücknahmepreisDepotwert
102,040898,00 DM102,0408 Anteile x 98,- DM = 10.000,- DM

Wenn man die ausgeschütteten Erträge nicht wiederanlegt, dann hält man nach wie vor nur 100 Anteile à 98,- DM, was einem Depotwert von 9.800,- DM entspricht. Aber dafür hat man ja den Ausschüttungsbetrag von 200,- DM in der Tasche.

Im Gegensatz dazu werden bei thesaurierenden Fonds die Erträge direkt im Fondsvermögen wiederangelegt. Der Rücknahmepreis für einen Fondsanteil reduziert sich am Ende des Geschäftsjahres nicht. Durch die direkte Wiederanlage im Fonds entsteht ein wachstumsfördernder Zinseszinseffekt.

Genau den gleichen Zinseszinseffekt kann man aber auch mit ausschüttenden Fonds erreichen. Bei den meisten Fondsgesellschaften kann man nämlich wählen, ob man den Betrag der Ausschüttung ausgezahlt haben möchte - was einer Art  Entnahmeplan gleichkäme - oder ob der ausgeschüttete Betrag (wie in obigem Beispiel) gleich wiederangelegt werden soll.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Fondsarten kommt vor allem dann zum Tragen, wenn man die Wertentwicklungs-Kurven (Fachausdruck: "Charts") mehrerer Fonds miteinander vergleichen will. Während thesaurierende Fonds über die Jahre hinweg einen vergleichsweise "glatten" Kurvenverlauf aufweisen, kommt es bei den ausschüttenden Fonds jeweils an den Ausschüttungs-Terminen zu den charakteristischen vermeintlichen Wertverlusten. Ausführliche Informationen hierzu enthält der Abschnitt  "10.3.2: Chart-Vergleiche"

übrigens: die meisten Aktien-, Renten- und offenen Immobilienfonds schütten ihre Erträge aus. Thesaurierende Fonds sind eher die Ausnahme. Ich schätze deren Anteil auf ca. 10 - 15 %.

4.3.4: Umbrella-Fonds

Als Umbrella-Fonds (deutsch: "Regenschirm-Fonds") werden ganze Fondsfamilien bezeichnet, zwischen denen man kostengünstig oder sogar kostenfrei hin- und herwechseln kann. Diese Transfers werden sehr schnell und ohne große Formalitäten ausgeführt. Meist werden verschiedene Fondsarten, z.B. Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds unter einem "Schirm" angeboten. Damit kann der Anleger auf sich ändernde Marktsituationen rasch und flexibel reagieren, ohne deswegen gleich einen erneuten Ausgabeaufschlag bezahlen oder gar einen neuen Kaufantrag stellen zu müssen.

Inzwischen sind immer mehr Fondsgesellschaften dazu übergegangen, ihre gesamte Fondspalette in diesem Sinne unter einen "Schirm" zu stellen, ohne daß dabei noch explizit erwähnt wird, daß es sich dabei um eine Umbrella-Fondsfamilie handelt.


Vermögensverwaltungs-Modelle

4.4: Vermögensverwaltungs-Modelle

Die Fondsprodukte in diesem Abschnitt sind für Privatanleger geeignet, die eigentlich eine Vermögensverwaltung suchen. Bevor man sich für eine bestimmte Art von Fonds-Vermögensverwaltung entscheidet, sollte man sich jedoch die Frage stellen: "Wie sinnvoll ist eine solche Verwaltung überhaupt?" Eines ist sicher: für die Anbieter solcher Vermögensverwaltungen sind sie sehr sinnvoll. Schließlich läßt sich damit eine Menge Geld verdienen.

Ich halte dagegen von solchen Verwaltungen nicht viel, denn damit handelt man sich nur eine zusätzliche Kostenebene ein. Neben den Managementgebühren für die zugrunde liegenden Fonds müssen nämlich auch die Gebühren für das übergeordnete Management bezahlt werden. Dagegen wäre ja nichts einzuwenden, wenn der Anleger am Schluß besser dastehen würde als ohne Vermögensverwaltung. Aber in der Regel ist das Gegenteil der Fall: die meisten dieser Fonds-Konstruktionen erreichen im Vergleich mit den guten weltweit anlegenden Aktienfonds nur unterdurchschnittliche Ergebnisse. Unterm Strich lautet deshalb mein Urteil: "Reine Geldschneiderei!"

Oft erfolgreicher und auf jeden Fall kostengünstiger geht das Ganze mit einem weltweit anlegenden Aktienfonds. Ein Aktienfonds ist ja bereits eine Vermögensverwaltung. Wozu braucht man für die Verwaltung dieser Verwaltung nochmals eine Verwaltung? Der Unterschied zwischen diesen beiden Verwaltungen ist nur folgender: Während der Vermögensverwalter in Aktienfonds einer gewinnträchtigen Region investiert, kauft der Manager eines weltweit anlegenden Aktienfonds die entsprechenden Aktien direkt. Er ist in seiner Anlageentscheidung genauso flexibel wie ein Vermögensverwalter.

4.4.1: Dachfonds

Dachfonds (oder auch: Fund of Funds) sind seit April 1998 in Deutschland zugelassen. Dachfonds investieren die Anlagegelder nicht direkt am Aktien- oder Anleihemarkt, sondern sie erwerben gezielt Anteile anderer Fonds (Zielfonds). Der Fondsmanager wählt die seiner Meinung nach interessantesten Fonds aus und wechselt die Zielfonds bei Bedarf, um die Wertsteigerung des Dachfonds zu erhöhen. Oft beschränkt man sich bei den Zielfonds auf die Fondspalette des eigenen Hauses, weil dann keine  Umschichtgebühren entstehen. Dachfonds sind in gewissem Sinn vergleichbar mit fondsgebundenen Vermögensverwaltungen. Allerdings werden sie nicht individuell gestaltet, sondern bieten dem Anleger nur unterschiedliche Risikoklassen an. Meistens kann der Anleger zwischen 3 Risikoklassen auswählen, z.B.:
  • Sicherheit (vorwiegend Renten- und Immobilienfonds)
  • Rendite (Aktien- und Rentenfonds)
  • Wachstum (vorwiegend Aktienfonds)

4.4.2: Fondspicking

Da der Vertrieb von reinen Dachfonds in Deutschland bis April 1998 verboten war, versuchten Spezialisten diese Lücke zu füllen und boten ihre Dienste als Vermögensverwalter an. Die Fondspicker erhoben den Anspruch, aus den zur Auswahl stehenden Fonds die besten herauszusuchen und zu einem optimierten Depot zusammenzusetzen. Viele Vergleiche (z.B. in der Zeitschrift Finanzen, Ausgabe 12/97) zeigten jedoch, daß die Fondspicker auch keine Wunder vollbringen konnten - im Gegenteil: die meisten schnitten schlechter ab als ein gut gemanagter Aktienfonds. Und das bei laufenden Gebühren von 1 % - 2 % p.a. und einer Gewinnbeteiligung von durchschnittlich 10 %!

4.4.3: Fondsgebundene Vermögensverwaltung

Hier übernehmen ebenfalls Profis für den Anleger den Tausch zwischen verschiedenen spezialisierten Fonds. Der Vorteil gegenüber den Dachfonds ist, daß das Fondsportfolio individuell auf die Bedürfnisse des Anlegers zugeschnitten werden kann. Dem stehen als Nachteile die recht hohen Einstiegssummen und die teilweise hohen Gesamtkosten gegenüber.


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