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Aktuelles
| Managerhaftung |
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Managerhaftung und
Absicherungsmöglichkeiten
Warum ist es empfehlenswert eine
Managerhaftpflichtversicherung abzuschließen?
Warum ist es empfehlenswert eine
Spezialstrafrechtsschutzversicherung
abzuschließen?
Warum ist es empfehlenswert eine
Vermögensschadenrechtsschutzversicherung
abzuschließen?
Warum ist es empfehlenswert eine
Dienstvertragsrechtsschutzversicherung
abzuschließen?
D & O Fallbeispiele aus der
Praxis
Strafrechtsschutzbeispiele
aus der Praxis
Warum ist es
empfehlenswert eine Managerhaftpflichtversicherung abzuschließen?
- Ein Manager haftet
persönlich mit seinem
Privatvermögen auf Schadenersatz.
- Ihn trifft ein
strenger Haftungsmaßstab (Sorgfalt eines ordentlichen und
gewissenhaften Geschäftsleiters; ständige Haftungsverschärfungen z.B.
Unternehmensreorganisationsgesetz).
- Der Manager muss im Falle eines
Schadens im nachhinein beweisen, dass seine geschäftspolitische Entscheidung
richtig war (Beweislastumkehr).
- Manager unterliegen einer
Solidarhaftung
(jedes Vorstandsmitglied, Geschäftsführungsmitglied und
Aufsichtsratsmitglieder haftet auch für Fehler anderer Vorstandsmitglieder,
Geschäftsführungsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder).
Die Versicherungslösung
Managerhaftpflichtversicherung
- Eine Managerhaftpflichtversicherung
bezahlt die gerechtfertigten Schadenersatzansprüche gegen Manager (u.U.
auch außergerichtlich).
- Sie trägt Kosten der Abweht
ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche.
Nutznießer einer
Managerhaftpflichtversicherung sind
-
einerseits die versicherte Person, da
diese nunmehr finanziell abgesichert ist
-
andererseits das versicherte
Unternehmen, da dieses nunmehr die Sicherheit bekommt, dass bei einer
Inanspruchnahme des Managers wegen sorglosen Verhaltens finanzielle Mittel
vorhanden sind.
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Eine Managerhaftpflichtversicherung lässt
Manager wieder rasche, wirtschaftlich notwendige Entscheidungen treffen, ohne
ständig befürchten zu müssen, auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden.
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Managerhaftpflichtversicherung |
Deckungsumfang |
| Versichertes Risiko |
Gerichtliche und außergerichtliche Abwehr
unbegründeter und Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche wegen
reiner Vermögensschäden. |
| Versicherungsnehmer |
das Unternehmen |
| Versicherte Person |
Alle ehemaligen, gegenwärtigen und
zukünftigen Mitglieder der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates, von
Beiräten, gesellschaftsinterner Kontrollstellen und des Mitarbeiterstabes. |
| Zeitlicher
Geltungsbereich |
Versichert sind alle Ansprüche, die während
des versicherten Zeitraumes geltend gemacht werden, mit
Rückwärtsversicherung für Ansprüche vor dem versicherten Zeitraum, sofern
sie weder bekannt waren, noch bekannt sein mussten. |
| Anmerkung |
Bei dieser Darstellung handelt es sich um
einen groben Überblick. |
Die Mitversicherung von
außergerichtlichen Ansprüchen ist wichtig:
- Diskretion
- Schutz vor Reputation
- schnelle und kostengünstige
Entscheidung
Die Prämie
Für ein verbindliches Anbot benötigen wir folgende Unterlagen:
- Die letzten beiden Geschäftsberichte
- Fragebogen
- Gründungsjahr des Unternehmens
- Aktionärsstruktur
Warum ist es
empfehlenswert eine Spezialstrafrechtsschutzversicherung abzuschließen?
Strafrechtliche Risken
- Persönliche
Verantwortung des Managers (strafbar ist
immer nur die natürliche Person)
-
Organisationsverschulden (Verletzung von Aufsichts- und
Kontrollpflichten
- Ständig neue und strengere
Gesetze
- Alle Hierachieebenen, aber besonders
die Führungsebenen sind betroffen
Negative Folgen für den
Manager aus einem Strafverfahren sind:
- Negative Publizität (Imageverlust des
Unternehmens)
- Persönliche Folgen (psychische
Belastungen, Karriereknick, etc.)
- Hohe Kosten
Die Versicherungslösung
Spezialstrafrechtsschutzversicherung
- Eine
Spezialstrafrechtsschutzversicherung trägt die Kosten der Verteidigung.
- Sie stellt Ihnen bereits bei der ersten
nach außen in Erscheinung tretenden Verfolgungshandlung einen Top-Anwalt
zur Seite, um das Verfahren möglichst rasch niederzuschlagen und dadurch
negative Publizität zu vermeiden.
- Sie bezahlt die Kosten von privaten
Sachverständigengutachten, um alle Anschuldigungen zu entkräften.
- Eine
Spezialstrafrechtsschutzversicherung bietet dem Manager die beste Möglichkeit,
sich gegen strafrechtliche Risken abzusichern.
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Spezialstrafrechtsschutzversicherung |
Deckungsumfang |
|
Versichertes Risiko |
Der Versicherungsschutz umfasst
die Kosten der Verteidigung und des Zeugenbeistandes der vers. Personen in
Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer Vorschrift des
Strafrechts,
- Verwaltungsstrafrechts
- Disziplinar und Standesrechts,
wegen Delikten, die sowohl fahrlässig, als auch vorsätzlich begangen werden
können. |
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Reine
Vorsatzdelikte |
Sind mitversichert, sofern es
sich um Vergehen mit einer Strafdrohung von nicht mehr als 3 Jahren handelt.
Qualifizierte Straftaten mit einer Strafdrohung von mehr als 3 Jahren sind
mitversichert, sofern es ein Grunddelikt mit einer Strafdrohung von maximal
3 Jahren gibt.
Im Falle der rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen
Straftat entfällt insoweit rückwirkend der Versicherungsschutz. In diesem
Fall ist der Versicherte verpflichtet, die erbrachten Leistungen
zurückzuerstatten. |
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Anmerkung |
Bei dieser Darstellung handelt
es sich um einen groben Überblick. |
Die Prämie
Für ein verbindliches Anbot benötigen wir folgende Unterlagen:
- Name des Unternehmens und
Gesellschaftsform
- Mitarbeiteranzahl (1. und 2.
Führungsebene, Anzahl der sonstigen Mitarbeiter)
- Umsatz des Unternehmens
- genauer Tätigkeitsbeschreibung
Warum ist es
empfehlenswert eine Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung abzuschließen?
Abwehr von
Haftpflichtansprüchen
- Eine
Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung bezahlt die Kosten der Abwehr von
zivilrechtlichen Klagen gegen Top Manager.
- Im Gegensatz zu einer
Managerhaftpflichtversicherung handelt es sich bei der
Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung um eine reiche
Rechtsschutzversicherung.
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Vermögensschadenrechtsschutzversicherung |
Deckungsumfang |
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Versicherungsnehmer |
Das
Unternehmen / oder eine Einzelperson |
|
Versicherungsschutz |
Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen in ihrer Eigenschaft
als Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer. |
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Versichertes Risiko |
Der
Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen
Interessenten der versicherten Personen, wenn diese aufgrund gesetzlicher
Haftungsbestimmungen wegen des Ersatzes von Vermögensschäden gerichtlich in
Anspruch genommen werden. |
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Anmerkung |
Bei dieser
Darstellung handelt es sich um einen groben Überblick. |
Warum ist es empfehlenswert eine Dienstvertragsrechtsschutzversicherung
abzuschließen?
Streitigkeiten aus
Anstellungsverträgen von Top Managern
- Kündigung von Top Führungskräften
führen oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
- Die Streitwerte sind immer sehr hoch
und dadurch gehen die Prozesskosten in die Millionenhöhe.
- Bei verlorenen Prozessen trägt der
Manager das volle Prozesskostenrisiko (Er muss die eigenen und die
gegnerischen Kosten ersetzen).
- Das Unternehmen ist meist finanziell
stärker als der Manager und hat die Möglichkeit Anwälte zu günstigeren
Konditionen für sich zu beschäftigen.
Die Lösung:
Vertragsrechtsschutzversicherung
- Eine Vertragsrechtsschutzversicherung
trägt die Kosten der gerichtlichen Durchsetzung der vertragsrechtlichen
Ansprüche des Managers gegen das Unternehmen.
- Sie stellt dem Manager Top Anwälte
zur Verfügung, um möglichst rasch ein Urteil zu erwirken, damit der Manager zu
seinem Geld kommt.
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Dienstvertragsrechtsschutzversicherung |
Deckungsumfang |
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Versicherungsnehmer |
der Manager /
oder das Unternehmen |
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Versicherungsschutz |
Der
Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher
Interessen der versicherten Person aus dem Dienstvertrag als gesetzlicher
Vertreter des Unternehmens. |
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Wartezeit |
Es besteht
eine Wartezeit von 3 Monaten. |
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Anmerkung |
Bei dieser
Darstellung handelt es sich um einen groben Überblick. Es gilt das
Dienstvertragsrechtsschutzwording. Eine
Dienstvertragsrechtsschutzversicherung kann nur in Kombination mit anderen
Versicherungen plaziert werden. |
D & O Fallbeispiele aus der
Praxis
- Der ehemalige Geschäftsführer der
Stadthalle W GmbH wurde auf € 580.000,-- verklagt, da er angeblich die
Buchhaltung mangelhaft überwachte. Der Bundesgerichtshof stellte in diesem
Zusammenhang den Grundsatz auf, dass es Sache des Geschäftsführers sei,
nachzuweisen, dass er vereinnahmte Gelder pflichtgemäß an die Gesellschaft
abgeführt hat.
- Der deutsche Bundesgerichtshof
verurteilte den Geschäftsführer einer Komplementär GmbH zu einer
Schadenersatzzahlung von € 50.000,--, da der Geschäftsführer gegen die
Sorgfaltsvorschriften eines ordentlichen Kaufmannes dadurch verstoßen hat,
dass er einer unbekannten Firma für zirka € 72.500,-- Waren auf Kredit
verkauft hat. Der Kaufpreis konnte später nicht eingebracht werden.
- Ein Vorstandsmitglied einer
Filmgesellschaft wurde zu € 110.000,-- verurteilt, da er in mehreren
Geschäftsfällen nicht die Genehmigung des Aufsichtsrates einholte und dem
Unternehmen dadurch ein Schaden entstand.
- Ein Vorstandsmitglied einer AG wurde zu
€ 725.000,-- verurteilt, da er eine Liegenschaft um € 3,6 Mio kaufte, ohne
Bodenuntersuchungen durchzuführen. Später stellte sich heraus, dass der
Untergrund aufgrund von Altlasten verseucht ist und der Wert der Liegenschaft
daher nur € 2,2 Mio beträgt.
- Ein Geschäftsführer eines
Textilunternehmens wurde vom Unternehmen schadenersatzrechtlich in Anspruch
genommen, da er einen unqualifizierten Mitarbeiter einstellte und dem
Unternehmen dadurch ein Schaden von € 58.000,-- entstand.
- Ein bekanntes österreichisches
Unternehmen hat gegen den ehemaligen Geschäftsführer Schadenersatzforderungen
über € 11 Mio gestellt, da dieser Verpflichtungen einging, die das Unternehmen
in der Folge nicht rechtzeitig erfüllen konnte.
- Nach Konkurs der Gesellschaft X wurden
vom Finanzamt, der Sozialversicherung und von Gläubigern
Schadenersatzforderungen in der Höhe von € 1,1 Mio gegen den Geschäftsführer
gestellt. Weiters wurden auch Ansprüche nach dem
Unternehmensreorganisationsgesetz in der Höhe von € 73.000,-- angemeldet.
Strafrechtsschutzbeispiele
aus der Praxis
- Ein Organisationsverschulden eines
Geschäftsführer hat den Konkurs des Unternehmens X zur Folge. Gegen den
verantwortlichen Manager wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Krida
eingeleitet. In erster Instanz wird er zu 6 Monaten bedingter Haft verurteilt.
In zweiter Instanz wird der Manager freigesprochen. Die Verfahrenskosten
betragen zirka € 38.500,--. Eine Spezialstrafrechtsschutzversicherung trägt
diese Kosten.
- Durch Missmanagement kommt es zu einer
Umweltkontamination. Der gesamte Vorstand wird nach dem Umweltstrafrecht wegen
vorsätzlicher Umweltgefährdung angeklagt. Es kommt zu mehreren Freisprüchen
und zwei Verurteilungen wegen fahrlässiger Umweltgefährdung. Die
Verfahrenskosten inklusive zweier privater Sachverständigengutachten betragen
€ 130.000,--. Eine Spezialstrafrechtsschutzversicherung trägt diese Kosten.
- Ein Vorstandsmitglied wird zu Unrecht -
wie sich im nachhinein herausstellt - angeklagt, Geld unterschlagen zu haben.
In 2. Instanz wird er von dem Vorwurf der Unterschlagung freigesprochen. Die
Verfahrenskosten betragen € 70.000,--. Eine
Spezialstrafrechtsschutzversicherung trägt diese Kosten.
- Der Reiseveranstalter ITAS hat in
Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit am Tag vor der Konkurseröffnung € 1,5 Mio an
Anzahlungen an die Kunden zurückerstattet. ITAS versicherte ihren Kunden, aus
allen bestehenden Verträgen zurückzutreten. Laut Mitteilung des
Kreditschutzverbandes wird dies strafrechtliche Konsequenzen für die
Verantwortlichen haben.
- Gegen den Geschäftsführer einer
Baufirma wird aufgrund eines tödlichen Unfalles ein Strafverfahren wegen
fahrlässiger Tötung eingeleitet. Ihm wird vorgeworfen, dass die Bauarbeiter
nicht ausreichend über Sicherheitsvorkehrungen informiert wurden. Dem Manager
droht eine Haftstrafe bis zu 1 Jahr. Durch einen Top Anwalt und ein privates
Sachverständigengutachten kann der Richter von der Unschuld des Managers
überzeugt werden. Die Kosten betragen € 36.000,--. Eine
Spezialstrafrechtsschutzversicherung trägt diese Kosten.
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