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Managerhaftung

Managerhaftung und Absicherungsmöglichkeiten

Warum ist es empfehlenswert eine Managerhaftpflichtversicherung abzuschließen?
Warum ist es empfehlenswert eine Spezialstrafrechtsschutzversicherung abzuschließen?
Warum ist es empfehlenswert eine Vermögensschadenrechtsschutzversicherung abzuschließen?
Warum ist es empfehlenswert eine Dienstvertragsrechtsschutzversicherung abzuschließen?
D & O Fallbeispiele aus der Praxis
Strafrechtsschutzbeispiele aus der Praxis

Warum ist es empfehlenswert eine Managerhaftpflichtversicherung abzuschließen?

  1. Ein Manager haftet persönlich mit seinem Privatvermögen auf Schadenersatz.
  2. Ihn trifft ein strenger Haftungsmaßstab (Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters; ständige Haftungsverschärfungen z.B. Unternehmensreorganisationsgesetz).
  3. Der Manager muss im Falle eines Schadens im nachhinein beweisen, dass seine geschäftspolitische Entscheidung richtig war (Beweislastumkehr).
  4. Manager unterliegen einer Solidarhaftung
    (jedes Vorstandsmitglied, Geschäftsführungsmitglied und Aufsichtsratsmitglieder haftet auch für Fehler anderer Vorstandsmitglieder, Geschäftsführungsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder).

Die Versicherungslösung
Managerhaftpflichtversicherung

  • Eine Managerhaftpflichtversicherung bezahlt die gerechtfertigten Schadenersatzansprüche gegen Manager (u.U. auch außergerichtlich).
  • Sie trägt Kosten der Abweht ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche.

Nutznießer einer Managerhaftpflichtversicherung sind

  • einerseits die versicherte Person, da diese nunmehr finanziell abgesichert ist

  • andererseits das versicherte Unternehmen, da dieses nunmehr die Sicherheit bekommt, dass bei einer Inanspruchnahme des Managers wegen sorglosen Verhaltens finanzielle Mittel vorhanden sind.

Eine Managerhaftpflichtversicherung lässt Manager wieder rasche, wirtschaftlich notwendige Entscheidungen treffen, ohne ständig befürchten zu müssen, auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden.

Managerhaftpflichtversicherung Deckungsumfang
Versichertes Risiko Gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter und Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche wegen reiner Vermögensschäden.
Versicherungsnehmer das Unternehmen
Versicherte Person Alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates, von Beiräten, gesellschaftsinterner Kontrollstellen und des Mitarbeiterstabes.
Zeitlicher Geltungsbereich Versichert sind alle Ansprüche, die während des versicherten Zeitraumes geltend gemacht werden, mit Rückwärtsversicherung für Ansprüche vor dem versicherten Zeitraum, sofern sie weder bekannt waren, noch bekannt sein mussten.
Anmerkung Bei dieser Darstellung handelt es sich um einen groben Überblick.

Die Mitversicherung von außergerichtlichen Ansprüchen ist wichtig:

  1. Diskretion
  2. Schutz vor Reputation
  3. schnelle und kostengünstige Entscheidung

Die Prämie
Für ein verbindliches Anbot benötigen wir folgende Unterlagen:

  1. Die letzten beiden Geschäftsberichte
  2. Fragebogen
  3. Gründungsjahr des Unternehmens
  4. Aktionärsstruktur

Warum ist es empfehlenswert eine Spezialstrafrechtsschutzversicherung abzuschließen?

Strafrechtliche Risken

  • Persönliche Verantwortung des Managers (strafbar ist immer nur die natürliche Person)
  • Organisationsverschulden (Verletzung von Aufsichts- und Kontrollpflichten
  • Ständig neue und strengere Gesetze
  • Alle Hierachieebenen, aber besonders die Führungsebenen sind betroffen

Negative Folgen für den Manager aus einem Strafverfahren sind:

  • Negative Publizität (Imageverlust des Unternehmens)
  • Persönliche Folgen (psychische Belastungen, Karriereknick, etc.)
  • Hohe Kosten

Die Versicherungslösung
Spezialstrafrechtsschutzversicherung

  • Eine Spezialstrafrechtsschutzversicherung trägt die Kosten der Verteidigung.
  • Sie stellt Ihnen bereits bei der ersten nach außen in Erscheinung tretenden Verfolgungshandlung einen Top-Anwalt zur Seite, um das Verfahren möglichst rasch niederzuschlagen und dadurch negative Publizität zu vermeiden.
  • Sie bezahlt die Kosten von privaten Sachverständigengutachten, um alle Anschuldigungen zu entkräften.
  • Eine Spezialstrafrechtsschutzversicherung bietet dem Manager die beste Möglichkeit, sich gegen strafrechtliche Risken abzusichern.
Spezialstrafrechtsschutzversicherung Deckungsumfang
Versichertes Risiko Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten der Verteidigung und des Zeugenbeistandes der vers. Personen in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer Vorschrift des Strafrechts,
- Verwaltungsstrafrechts
- Disziplinar und Standesrechts,
wegen Delikten, die sowohl fahrlässig, als auch vorsätzlich begangen werden können.
Reine Vorsatzdelikte Sind mitversichert, sofern es sich um Vergehen mit einer Strafdrohung von nicht mehr als 3 Jahren handelt.
Qualifizierte Straftaten mit einer Strafdrohung von mehr als 3 Jahren sind mitversichert, sofern es ein Grunddelikt mit einer Strafdrohung von maximal 3 Jahren gibt.
Im Falle der rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat entfällt insoweit rückwirkend der Versicherungsschutz. In diesem Fall ist der Versicherte verpflichtet, die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.
Anmerkung Bei dieser Darstellung handelt es sich um einen groben Überblick.

Die Prämie
Für ein verbindliches Anbot benötigen wir folgende Unterlagen:

  1. Name des Unternehmens und Gesellschaftsform
  2. Mitarbeiteranzahl (1. und 2. Führungsebene, Anzahl der sonstigen Mitarbeiter)
  3. Umsatz des Unternehmens
  4. genauer Tätigkeitsbeschreibung

Warum ist es empfehlenswert eine Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

Abwehr von Haftpflichtansprüchen

  • Eine Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung bezahlt die Kosten der Abwehr von zivilrechtlichen Klagen gegen Top Manager.
  • Im Gegensatz zu einer Managerhaftpflichtversicherung handelt es sich bei der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung um eine reiche Rechtsschutzversicherung.
Vermögensschadenrechtsschutzversicherung Deckungsumfang
Versicherungsnehmer Das Unternehmen / oder eine Einzelperson
Versicherungsschutz Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer.
Versichertes Risiko Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessenten der versicherten Personen, wenn diese aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen wegen des Ersatzes von Vermögensschäden gerichtlich in Anspruch genommen werden.
Anmerkung Bei dieser Darstellung handelt es sich um einen groben Überblick.

Warum ist es empfehlenswert eine Dienstvertragsrechtsschutzversicherung abzuschließen?

Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen von Top Managern

  • Kündigung von Top Führungskräften führen oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
  • Die Streitwerte sind immer sehr hoch und dadurch gehen die Prozesskosten in die Millionenhöhe.
  • Bei verlorenen Prozessen trägt der Manager das volle Prozesskostenrisiko (Er muss die eigenen und die gegnerischen Kosten ersetzen).
  • Das Unternehmen ist meist finanziell stärker als der Manager und hat die Möglichkeit Anwälte zu günstigeren Konditionen für sich zu beschäftigen.

Die Lösung: Vertragsrechtsschutzversicherung

  • Eine Vertragsrechtsschutzversicherung trägt die Kosten der gerichtlichen Durchsetzung der vertragsrechtlichen Ansprüche des Managers gegen das Unternehmen.
  • Sie stellt dem Manager Top Anwälte zur Verfügung, um möglichst rasch ein Urteil zu erwirken, damit der Manager zu seinem Geld kommt.
Dienstvertragsrechtsschutzversicherung Deckungsumfang
Versicherungsnehmer der Manager / oder das Unternehmen
Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen der versicherten Person aus dem Dienstvertrag als gesetzlicher Vertreter des Unternehmens.
Wartezeit Es besteht eine Wartezeit von 3 Monaten.
Anmerkung Bei dieser Darstellung handelt es sich um einen groben Überblick. Es gilt das Dienstvertragsrechtsschutzwording. Eine Dienstvertragsrechtsschutzversicherung kann nur in Kombination mit anderen Versicherungen plaziert werden.

D & O Fallbeispiele aus der Praxis

  1. Der ehemalige Geschäftsführer der Stadthalle W GmbH wurde auf € 580.000,-- verklagt, da er angeblich die Buchhaltung mangelhaft überwachte. Der Bundesgerichtshof stellte in diesem Zusammenhang den Grundsatz auf, dass es Sache des Geschäftsführers sei, nachzuweisen, dass er vereinnahmte Gelder pflichtgemäß an die Gesellschaft abgeführt hat.
  2. Der deutsche Bundesgerichtshof verurteilte den Geschäftsführer einer Komplementär GmbH zu einer Schadenersatzzahlung von € 50.000,--, da der Geschäftsführer gegen die Sorgfaltsvorschriften eines ordentlichen Kaufmannes dadurch verstoßen hat, dass er einer unbekannten Firma für zirka € 72.500,-- Waren auf Kredit verkauft hat. Der Kaufpreis konnte später nicht eingebracht werden.
  3. Ein Vorstandsmitglied einer Filmgesellschaft wurde zu € 110.000,-- verurteilt, da er in mehreren Geschäftsfällen nicht die Genehmigung des Aufsichtsrates einholte und dem Unternehmen dadurch ein Schaden entstand.
  4. Ein Vorstandsmitglied einer AG wurde zu € 725.000,-- verurteilt, da er eine Liegenschaft um € 3,6 Mio kaufte, ohne Bodenuntersuchungen durchzuführen. Später stellte sich heraus, dass der Untergrund aufgrund von Altlasten verseucht ist und der Wert der Liegenschaft daher nur € 2,2 Mio beträgt.
  5. Ein Geschäftsführer eines Textilunternehmens wurde vom Unternehmen schadenersatzrechtlich in Anspruch genommen, da er einen unqualifizierten Mitarbeiter einstellte und dem Unternehmen dadurch ein Schaden von € 58.000,-- entstand.
  6. Ein bekanntes österreichisches Unternehmen hat gegen den ehemaligen Geschäftsführer Schadenersatzforderungen über € 11 Mio gestellt, da dieser Verpflichtungen einging, die das Unternehmen in der Folge nicht rechtzeitig erfüllen konnte.
  7. Nach Konkurs der Gesellschaft X wurden vom Finanzamt, der Sozialversicherung und von Gläubigern Schadenersatzforderungen in der Höhe von € 1,1 Mio gegen den Geschäftsführer gestellt. Weiters wurden auch Ansprüche nach dem Unternehmensreorganisationsgesetz in der Höhe von € 73.000,-- angemeldet.

Strafrechtsschutzbeispiele aus der Praxis

  1. Ein Organisationsverschulden eines Geschäftsführer hat den Konkurs des Unternehmens X zur Folge. Gegen den verantwortlichen Manager wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Krida eingeleitet. In erster Instanz wird er zu 6 Monaten bedingter Haft verurteilt. In zweiter Instanz wird der Manager freigesprochen. Die Verfahrenskosten betragen zirka € 38.500,--. Eine Spezialstrafrechtsschutzversicherung trägt diese Kosten.
  2. Durch Missmanagement kommt es zu einer Umweltkontamination. Der gesamte Vorstand wird nach dem Umweltstrafrecht wegen vorsätzlicher Umweltgefährdung angeklagt. Es kommt zu mehreren Freisprüchen und zwei Verurteilungen wegen fahrlässiger Umweltgefährdung. Die Verfahrenskosten inklusive zweier privater Sachverständigengutachten betragen € 130.000,--. Eine Spezialstrafrechtsschutzversicherung trägt diese Kosten.
  3. Ein Vorstandsmitglied wird zu Unrecht - wie sich im nachhinein herausstellt - angeklagt, Geld unterschlagen zu haben. In 2. Instanz wird er von dem Vorwurf der Unterschlagung freigesprochen. Die Verfahrenskosten betragen € 70.000,--. Eine Spezialstrafrechtsschutzversicherung trägt diese Kosten.
  4. Der Reiseveranstalter ITAS hat in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit am Tag vor der Konkurseröffnung € 1,5 Mio an Anzahlungen an die Kunden zurückerstattet. ITAS versicherte ihren Kunden, aus allen bestehenden Verträgen zurückzutreten. Laut Mitteilung des Kreditschutzverbandes wird dies strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen haben.
  5. Gegen den Geschäftsführer einer Baufirma wird aufgrund eines tödlichen Unfalles ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Ihm wird vorgeworfen, dass die Bauarbeiter nicht ausreichend über Sicherheitsvorkehrungen informiert wurden. Dem Manager droht eine Haftstrafe bis zu 1 Jahr. Durch einen Top Anwalt und ein privates Sachverständigengutachten kann der Richter von der Unschuld des Managers überzeugt werden. Die Kosten betragen € 36.000,--. Eine Spezialstrafrechtsschutzversicherung trägt diese Kosten.

 



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