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Aktuelles
| Die Versicherung von Liebhaberfahrzeugen |
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Liebhaberfahrzeuge wie Oldtimer, Klassiker, Youngtimer, Exot,
Replika, Motorrad oder Sammlung, sind etwas Besonderes und mit
Alltagsfahrzeugen nicht zu vergleichen. Sie sind überdurchschnittlich gut
erhalten, weitestgehend original und werden nur gelegentlich genutzt.
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Daher gelten für diese Fahrzeuge -
unabhängig vom Alter - besondere Versicherungsbedingungen und günstige
Beiträge.
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Seit 1985 beschäftigt sich der
Spartenversicherer ausschließlich mit der Versicherung von
Liebhaberfahrzeugen und halten für jeden erdenklichen Wunsch eine optimale
Versicherungslösung parat.
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Wir können deshalb für alle
erdenklichen Konstellationen optimale Lösungen erarbeiten - für Oldtimer,
Klassiker, Youngtimer, Exoten, Replika, Motorräder und Sammlungen nicht
zugelassener Fahrzeuge.
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Über OCC können Sie Ihr
Liebhaberfahrzeug - unabhängig vom Alter- zu besonders günstigen
Haftpflicht- und Kaskokonditionen versichern.
Für jedes Liebhaberfahrzeug bieten wir
einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu günstigen Kaskobeiträgen
mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungen.
Die Kaskoversicherung gilt für jeweils
ein Jahr - im ersten Jahr wird der anteilige Beitrag berechnet.
Schadensfreiheitsrabatte kommen nicht zum Tragen. Eine vorübergehende
Abmeldung des Fahrzeuges hat keine Auswirkung auf die Beitragszahlung.
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Liebhaberfahrzeuge sind Automobile und Motorräder,

· die überdurchschnittlich gut erhalten und
weitestgehend original sind;
· die gelegentlich und nicht alltäglich genutzt werden. |

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Voraussetzungen für die Versicherbarkeit von Liebhaberfahrzeugen aller
Baujahre: |
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Folgende Fahrzeugtypen
sind in der Regel nicht als Liebhaberfahrzeuge versicherbar: |
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Amerikanische Fahrzeuge ab Baujahr 1973
-
Audi-, BMW-, Ford-, Opel-, VW
Käfer-Limousinen ab 1973
-
VW Golf, Golf GTI, Golf Cabrio,
Scirocco
-
LKW, Wohnmobile, Militärfahrzeuge und
Zugmaschinen
Selbstverständlich können bei diesen
Fahrzeugen Ausnahmen gemacht werden, wenn sie neu aufgebaut worden sind oder
sich in sehr gutem Originalzustand befinden. |
| Gutachten: Wer
sein Liebhaberfahrzeug optimal versichern will, benötigt eine hieb- und
stichfeste Zustandsbeschreibung mit objektiver Wertermittlung des Fahrzeuges
- also ein von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten
Sachverständigen erstelltes Gutachten. Daher empfehlen wir ein solches
Gutachten. Es soll objektiv, nachvollziehbar und sehr detailliert den
Zustand des Fahrzeuges beschreiben und schafft so eine solide Grundlage für
eine reibungslose, unkomplizierte Schadensabwicklung. |
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Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Fragen sie über unser
Onlineformular an. |
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