Routenplaner
Jobbörse

/ Startseite / Service / Aktuelles

Zukunftssicherung § 3-1-15

Zukunftssicherung § 3-1-15 EStG 1988 - Information für Unternehmer

 

1.                Wie können Sie als Unternehmer Steuern sparen?

1.1.              Sie schließen eine Kapital- oder Rentenversicherung zugunsten einer Gruppe von Arbeitnehmern ab. Bis zu einem Betrag von EUR 300,-- jährlich pro Mitarbeiter entstehen für Sie keine oder reduzierte Lohnnebenkosten.

1.2.              Für Ihren Mitarbeiter ist diese Prämie lohnsteuerfrei und nach ASVG je nach Modell nicht beitragspflichtig. Das zahlt sich sowohl für Sie als auch für Ihre Mitarbeiter aus.

2.                Welche Modelle gibt es?

2.1.              Zukunftssicherung statt Gehaltserhöhung

a. )              Beispielsberechnung für den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer Thomas Tanzer, Alter 31 Jahre, 31% Lohnsteuer wählt die Veranlagung von EUR 300,-- p.a. in eine Zukunftssicherung.

Bei seinem Pensionsantritt mit 65 Jahren kann er mit einer Ablaufleistung von EUR 21.166,28 rechnen. Hätte er sich nicht für eine Zukunftssicherung entschieden sondern eine Gehaltserhöhung von EUR 300,-- p.a. entschieden, wären ihm davon NETTO NUR EUR 130, 90 p.a. übrig geblieben.

Hätte er zudem diesen Nettolohn veranlagt, dann bekäme er nur EUR 8.740,94 zum Pensionsantritt heraus.

Anhand der Tabelle können Sie selbst sehen, welche Vorteile die Zukunftssicherung bringt:

 

 

Gehaltserhöhung

ZUKUNFTSSICHERUNG

Aufwand Unternehmen

300,00,--

300,00,--

darin Lohnnebenkosten

68,79

0,00,--

Bruttolohn

231,21

300,00,--

Sozialversicherung 17,95%

41,50

0,00,--

Lohnsteuer 31%

58,81

0,00,--

Nettolohn

130,90

300,00,--

Pr. Auszahlung zum 65.LJ

8.740,94

18.839,00,--

 

b. )              Beispielsberechnung für den Arbeitgeber

*)Umwandlung von EUR 25,-- btto p.m.

Gehaltszahlung

Angaben in EUR

Verwendungsmodell

Angaben in EUR

Verzichtsmodell

Angaben in EUR

Bruttobeitrag p.a.

300,00,--

300,00,--

300,00,--

Lohnnebenkosten

89,25

65,55

0,00,--

Aufwand p.a.

389,25

365,55 **)

300,00,-- ***)

Ersparnis pro MA

0,00,--

23,70

89,25

Erklärung für Arbeitgeber:

*)                 SV-Beitrag 21,85%, DB FLAF 4,5%, DZ FLAF 0,40%, Kommunalsteuer 3%

**)               Es kommt zur Reduktion von DB FLAF, DZ FLAF und Kommunalsteuer Annahme: idente Auslegung der Gemeinde wie BMF betreffend Kommunalsteuer

***)              Es kommt zur Reduktion der entsprechenden Lohnnebenkosten

 

2.2.             Zukunftssicherung als Bezugsumwandlung

Statt des Verzichts auf eine Gehaltserhöhung können Ihre Mitarbeiter auf einen Teil des Bruttolohns ( bis EUR 300,-- p.a.) verzichten, die in einen Direktvertrag einbezahlt werden. Dafür gibt es zwei Varianten:

2.2.1.           Verwendungsmodell (Bezugsumwandlung ohne Bezugsverzicht)

2.2.1.1.        lohnsteuerfrei aber SV-pflichtig für Arbeitnehmer

2.2.1.2.        Senkung der nicht SV-abhängigen Lohnnebenkosten für Arbeitgeber

2.2.2.           Verzichtsmodell (Bezugsumwandlung mit Bezugsverzicht)

2.2.2.1.        Lohnsteuer- und SV-frei für Arbeitnehmer

2.2.2.2.        Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber

3.                Welche Vorteile ergeben sich daraus?

3.1.              Vorteile für Sie als Unternehmer

3.1.1.           Beiträge sind als steuermindernde Betriebsausgabe absetzbar

3.1.2.           Senkung der Lohnnebenkosten

3.1.3.           Staatlich gefördertes Vorsorgesystem für Ihre Mitarbeiter ohne Zusatzkosten für Ihr Unternehmen

3.2.              Vorteile für Ihre Mitarbeiter     

3.2.1.           Beiträge bis EUR 300,-- unterliegen nicht der Lohnsteuer und – je nach Modell – der Sozialversicherung

3.2.2.           Pensionsvorsorge verringert die Einkommenslücke (= Differenz zwischen Aktivbezug und Pensionsleistung)

3.2.3.           Unverfallbarkeit des Versicherungsanspruches

4.                Welche Vertragsgestaltungsmöglichkeiten gibt es ?

4.1.              Der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer ist begünstigte Person (Indirektvertrag)

4.2.              Der Versicherungsnehmer ist der Arbeitnehmer

4.2.1.           Die Versicherungspolizze ist beim Arbeitgeber zu hinterlegen. Der Arbeitgeber ist vom Arbeitnehmer über eine direkt ggü. dem Versicherungsunternehmen abgegebene Erklärung über Auflösung, Rückkauf oder Rückvergütung zu informieren.

5.                Welcher Verwaltungsaufwand entsteht im Unternehmen?

5.1.              Das Personalbüro bzw. der Steuerberater ist über den Abschluss der Versicherung zu informieren, damit die Abzüge fachgerecht durchgeführt werden können.

5.2.              Die Polizzen sind im Unternehmen zu verwahren und bei Pension oder Austritt dem Arbeitnehmer zu übergeben.

5.3.              Die Ordner werden von uns entsprechend aufbereitet, damit Sie diese immer griffbereit haben.



©2003 design & powered by BestSolution.at
Neuigkeiten


FIDES Galerie

FIDES Versicherungs-Kurier

Paris Hilton fliegt mit Fides ...

consulting IT Eclipse RCP eclipse rcp tirol innsbruck österreich tyrol austria europa europeSoftware, Development, Softwareentwicklung, programming, Programmierung, SE, SD, Tirol, Tyrol, Innsbruck, Austria, Österreich, Europa, EuropeSystemadministration, Linux Tirol Innsbruck, Sysadmin, Netzwerke, network, Linux, Windows, migration, tirol, tyrol, innsbruck, Österreich austria Europa, EuropeLinux, Open Source, OSS, UNIX, Windows, tirol, tyrol innsbruck, Österreich, Austria, Europa, EuropeBISCAT, BiSCAT, Personenverwaltung, client administration tool, Mitarbeiterverwaltung, staff, Österreich, Austria, tirol innsbruck Europa, Europeglobaltrading company, globaltrading, global trading, global trading company, GetrÃnke, Bellywasher, Smoothies, Werbedrinks, GTC