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Zukunftssicherung § 3-1-15 EStG 1988 - Information für Unternehmer
1. Wie können Sie als Unternehmer Steuern sparen?
1.1.
Sie schließen eine Kapital- oder Rentenversicherung zugunsten einer Gruppe von
Arbeitnehmern ab. Bis zu einem Betrag von EUR 300,-- jährlich pro Mitarbeiter
entstehen für Sie keine oder reduzierte Lohnnebenkosten.
1.2.
Für Ihren Mitarbeiter ist diese Prämie lohnsteuerfrei und nach ASVG je nach
Modell nicht beitragspflichtig. Das zahlt sich sowohl für Sie als auch für Ihre
Mitarbeiter aus.
2.
Welche Modelle gibt es?
2.1. Zukunftssicherung statt Gehaltserhöhung
a. )
Beispielsberechnung für den Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer Thomas
Tanzer, Alter 31 Jahre, 31% Lohnsteuer wählt die Veranlagung von EUR 300,-- p.a.
in eine Zukunftssicherung.
Bei seinem
Pensionsantritt mit 65 Jahren kann er mit einer Ablaufleistung von EUR 21.166,28
rechnen. Hätte er sich nicht für eine Zukunftssicherung entschieden sondern eine
Gehaltserhöhung von EUR 300,-- p.a. entschieden, wären ihm davon NETTO NUR EUR
130, 90 p.a. übrig geblieben.
Hätte er zudem diesen
Nettolohn veranlagt, dann bekäme er nur EUR 8.740,94 zum Pensionsantritt heraus.
Anhand der Tabelle können
Sie selbst sehen, welche Vorteile die Zukunftssicherung bringt:
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Gehaltserhöhung |
ZUKUNFTSSICHERUNG |
|
Aufwand Unternehmen |
300,00,-- |
300,00,-- |
|
darin Lohnnebenkosten |
68,79 |
0,00,-- |
|
Bruttolohn |
231,21 |
300,00,-- |
|
Sozialversicherung
17,95% |
41,50 |
0,00,-- |
|
Lohnsteuer 31% |
58,81 |
0,00,-- |
|
Nettolohn |
130,90 |
300,00,-- |
|
Pr. Auszahlung zum
65.LJ |
8.740,94 |
18.839,00,-- |
b. )
Beispielsberechnung für den Arbeitgeber
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*)Umwandlung von EUR
25,-- btto p.m. |
Gehaltszahlung
Angaben in EUR |
Verwendungsmodell
Angaben in EUR |
Verzichtsmodell
Angaben in EUR |
|
Bruttobeitrag p.a.
|
300,00,-- |
300,00,-- |
300,00,-- |
|
Lohnnebenkosten |
89,25 |
65,55 |
0,00,-- |
|
Aufwand p.a.
|
389,25 |
365,55 **) |
300,00,-- ***) |
|
Ersparnis pro MA |
0,00,-- |
23,70 |
89,25 |
Erklärung für
Arbeitgeber:
*)
SV-Beitrag 21,85%, DB FLAF 4,5%, DZ FLAF 0,40%, Kommunalsteuer 3%
**)
Es
kommt zur Reduktion von DB FLAF, DZ FLAF und Kommunalsteuer Annahme: idente
Auslegung der Gemeinde wie BMF betreffend Kommunalsteuer
***)
Es
kommt zur Reduktion der entsprechenden Lohnnebenkosten
2.2. Zukunftssicherung als Bezugsumwandlung
Statt des Verzichts auf
eine Gehaltserhöhung können Ihre Mitarbeiter auf einen Teil des Bruttolohns (
bis EUR 300,-- p.a.) verzichten, die in einen Direktvertrag einbezahlt werden.
Dafür gibt es zwei Varianten:
2.2.1.
Verwendungsmodell (Bezugsumwandlung ohne Bezugsverzicht)
2.2.1.1.
lohnsteuerfrei aber SV-pflichtig für Arbeitnehmer
2.2.1.2.
Senkung der nicht SV-abhängigen Lohnnebenkosten für Arbeitgeber
2.2.2.
Verzichtsmodell (Bezugsumwandlung mit Bezugsverzicht)
2.2.2.1.
Lohnsteuer- und SV-frei für Arbeitnehmer
2.2.2.2.
Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber
3.
Welche Vorteile ergeben sich daraus?
3.1.
Vorteile für Sie als Unternehmer
3.1.1.
Beiträge sind als steuermindernde Betriebsausgabe absetzbar
3.1.2.
Senkung der Lohnnebenkosten
3.1.3.
Staatlich gefördertes Vorsorgesystem für Ihre Mitarbeiter ohne Zusatzkosten für
Ihr Unternehmen
3.2.
Vorteile für Ihre Mitarbeiter
3.2.1.
Beiträge bis EUR 300,-- unterliegen nicht der Lohnsteuer und – je nach Modell –
der Sozialversicherung
3.2.2.
Pensionsvorsorge verringert die Einkommenslücke (= Differenz zwischen Aktivbezug
und Pensionsleistung)
3.2.3.
Unverfallbarkeit des Versicherungsanspruches
4.
Welche Vertragsgestaltungsmöglichkeiten gibt es ?
4.1.
Der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer ist begünstigte
Person (Indirektvertrag)
4.2.
Der Versicherungsnehmer ist der Arbeitnehmer
4.2.1.
Die Versicherungspolizze ist beim Arbeitgeber zu hinterlegen. Der Arbeitgeber
ist vom Arbeitnehmer über eine direkt ggü. dem Versicherungsunternehmen
abgegebene Erklärung über Auflösung, Rückkauf oder Rückvergütung zu informieren.
5.
Welcher Verwaltungsaufwand entsteht im Unternehmen?
5.1.
Das Personalbüro bzw. der Steuerberater ist über den Abschluss der Versicherung
zu informieren, damit die Abzüge fachgerecht durchgeführt werden können.
5.2.
Die Polizzen sind im Unternehmen zu verwahren und bei Pension oder Austritt dem
Arbeitnehmer zu übergeben.
5.3.
Die Ordner werden von uns entsprechend aufbereitet, damit Sie diese immer
griffbereit haben.
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